- 29.03.2020, 14:47:33
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WKK-Mandl: Corona-Soforthilfe erfolgreich angelaufen, aber Nachbesserung nötig
Die Wirtschaftskammer hat den Ansturm übers Wochenende bewältigt: Alle genehmigungsfähigen Anträge seit Freitag sind abgeschlossen und zur Auszahlung freigegeben.
Utl.: Die Wirtschaftskammer hat den Ansturm übers Wochenende
 bewältigt: Alle genehmigungsfähigen Anträge seit Freitag sind
 abgeschlossen und zur Auszahlung freigegeben. =
Klagenfurt (OTS) - Eine zufriedene Bilanz zog heute Nachmittag
 Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl über das erste
 Wochenende der Antragstellung an den Corona-Härtefallfonds. Seit
 Freitag, 17.00 Uhr, haben fast 4000 Kärntner Ein-Personen- und
 Kleinstunternehmen, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer etc. um
 die Soforthilfe angesucht. Bis Sonntag, 14.00 Uhr, konnten von der
 mit rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Beratungshotline 05 90
 904-808, ein eigens gebildeten Team zur Antragprüfung sowie alle
 Sparten und Fachorganisationen) in Vollbetrieb befindlichen WK
 Kärnten alle Ratsuchenden beraten und die Anträge geprüft werden.
 Österreichweit wurden bereits 80 Prozent der Anträge abgeschlossen.
 Mandl: „In den nächsten Tagen ist das Geld auf Ihrem Konto, die
 Soforthilfe ist damit ihrem Namen gerecht geworden.“
Nachbesserung nötig
 Darüber hinaus habe sich im Beratungsgespräch mit vielen
 UnternehmerInnen und anderen Betroffenen gezeigt, dass es auch beim
 Härtefallfonds Nachbesserungsbedarf gebe: Etwa 6.000 Betroffene
 österreichweit hätten derzeit keinen oder wenig Anspruch auf
 Soforthilfe. Mandl: „Das muss umgehend geändert werden. Bereits
 gestern habe ich mich mit WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der
 Bundesregierung dafür eingesetzt, eine rasche Lösung zu finden.“
Konkret geht es dabei um drei Gruppen, die bisher zu wenig
 berücksichtigt worden seien, wie etwa
• Jungunternehmer und Start-ups, die nach der bisherigen Fallfrist
 31.12.2019 gegründet haben
• Selbstständige, deren Einkommen aufgrund von Investitionen oder
 Abschreibungen, aber auch wegen Krankheit oder Karenz die bisher
 erforderliche Grenze von 5.527,92 Euro p.a. (Pflichtversicherung in
 der Krankenversicherung) nicht erreicht hat oder
• Personen, die weitere, allerdings geringe monatliche Einkünfte
 haben, zum Beispiel aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit.
Sozial- und Lebensberater im Einsatz
 Außerdem, so Mandl, habe sich im intensiven persönlichen Kontakt mit
 den betroffenen Selbstständigen übers Wochenende gezeigt, dass es
 sich oft nicht nur wirtschaftliche, sondern auch um seelische
 Ausnahmesituationen handle. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer
 oder andere Erwerbstätige würden von massiven Zukunftssorgen geplagt,
 die in Einzelfällen bis hin zu Selbstmordgedanken reichen würden.
 Mandl: „Wir haben uns daher kurzfristig dazu entschlossen, in
 besonderen Fällen Unterstützung durch unsere Sozial- und
 Lebensberater anzubieten. Die Erstberatung übernimmt die
 Wirtschaftskammer.“ Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehe
 wegen der zunehmenden psychischen Belastung durch die
 Beratungsgespräche Hilfe in Form einer Supervision selbstverständlich
 zur Verfügung, erklärte Mandl.
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