• 29.03.2020, 14:47:33
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WKK-Mandl: Corona-Soforthilfe erfolgreich angelaufen, aber Nachbesserung nötig

Die Wirtschaftskammer hat den Ansturm übers Wochenende bewältigt: Alle genehmigungsfähigen Anträge seit Freitag sind abgeschlossen und zur Auszahlung freigegeben.

Utl.: Die Wirtschaftskammer hat den Ansturm übers Wochenende
bewältigt: Alle genehmigungsfähigen Anträge seit Freitag sind
abgeschlossen und zur Auszahlung freigegeben. =

Klagenfurt (OTS) - Eine zufriedene Bilanz zog heute Nachmittag
Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl über das erste
Wochenende der Antragstellung an den Corona-Härtefallfonds. Seit
Freitag, 17.00 Uhr, haben fast 4000 Kärntner Ein-Personen- und
Kleinstunternehmen, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer etc. um
die Soforthilfe angesucht. Bis Sonntag, 14.00 Uhr, konnten von der
mit rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Beratungshotline 05 90
904-808, ein eigens gebildeten Team zur Antragprüfung sowie alle
Sparten und Fachorganisationen) in Vollbetrieb befindlichen WK
Kärnten alle Ratsuchenden beraten und die Anträge geprüft werden.
Österreichweit wurden bereits 80 Prozent der Anträge abgeschlossen.
Mandl: „In den nächsten Tagen ist das Geld auf Ihrem Konto, die
Soforthilfe ist damit ihrem Namen gerecht geworden.“

Nachbesserung nötig
Darüber hinaus habe sich im Beratungsgespräch mit vielen
UnternehmerInnen und anderen Betroffenen gezeigt, dass es auch beim
Härtefallfonds Nachbesserungsbedarf gebe: Etwa 6.000 Betroffene
österreichweit hätten derzeit keinen oder wenig Anspruch auf
Soforthilfe. Mandl: „Das muss umgehend geändert werden. Bereits
gestern habe ich mich mit WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der
Bundesregierung dafür eingesetzt, eine rasche Lösung zu finden.“

Konkret geht es dabei um drei Gruppen, die bisher zu wenig
berücksichtigt worden seien, wie etwa

• Jungunternehmer und Start-ups, die nach der bisherigen Fallfrist
31.12.2019 gegründet haben

• Selbstständige, deren Einkommen aufgrund von Investitionen oder
Abschreibungen, aber auch wegen Krankheit oder Karenz die bisher
erforderliche Grenze von 5.527,92 Euro p.a. (Pflichtversicherung in
der Krankenversicherung) nicht erreicht hat oder

• Personen, die weitere, allerdings geringe monatliche Einkünfte
haben, zum Beispiel aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit.

Sozial- und Lebensberater im Einsatz
Außerdem, so Mandl, habe sich im intensiven persönlichen Kontakt mit
den betroffenen Selbstständigen übers Wochenende gezeigt, dass es
sich oft nicht nur wirtschaftliche, sondern auch um seelische
Ausnahmesituationen handle. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer
oder andere Erwerbstätige würden von massiven Zukunftssorgen geplagt,
die in Einzelfällen bis hin zu Selbstmordgedanken reichen würden.
Mandl: „Wir haben uns daher kurzfristig dazu entschlossen, in
besonderen Fällen Unterstützung durch unsere Sozial- und
Lebensberater anzubieten. Die Erstberatung übernimmt die
Wirtschaftskammer.“ Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehe
wegen der zunehmenden psychischen Belastung durch die
Beratungsgespräche Hilfe in Form einer Supervision selbstverständlich
zur Verfügung, erklärte Mandl.

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