Todesstrafe aus Glaubensgründen im Jemen
Gericht in Sanaa bestätigt Todesurteil gegen jemenitischen Bahá'í
Wien (OTS/at.bahai.org) - Trotz einer erheblichen humanitären Krise und wachsender gesundheitlicher Herausforderungen im Jemen, bestätigte ein Berufungsgericht in Sanaa kürzlich das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamed bin Haydara, einen Bahá'í, der seit 2013 inhaftiert ist.
Nach einer Reihe von Scheinprozessen, die sich über vier Jahre erstreckten, wurde Herr Haydara 2018 zur öffentlichen Hinrichtung verurteilt. Dasselbe Gerichtsurteil ordnete auch die Auflösung der Bahá'í-Institutionen und die Beschlagnahmung jeglichen Vermögens von Herrn Haydara an.
„Die Bahá'í-Religionsgemeinschaft in Österreich ist über das Todesurteil des Berufungsgerichts gegen Herrn Haydara zutiefst erschüttert", sagt Jonathan Zarifzadeh, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der österreichischen Bahá’í-Religionsgemeinschaft. „Zu einer Zeit, in der der Jemen nach langen Jahren des Bürgerkriegs sowie widrigster humanitärer Umstände nun auch von der globalen Verbreitung des Coronavirus betroffen ist, ist es unbegreiflich, dass die Behörden in Sanaa ein Todesurteil gegen einen unschuldigen Menschen, einzig aufgrund seines Glaubens aufrechterhalten, anstatt sich auf den Schutz der Bevölkerung, einschließlich der Bahá'í, zu konzentrieren.“
Herr Haydara wurde im Dezember 2013 willkürlich an seinem Arbeitsplatz verhaftet, weil er der Bahá’í-Religion angehört. Sein Fall hat seit seiner Verhaftung insbesondere durch das völlige Fehlen eines ordnungsgemäßen Verfahrens international für Aufruhr gesorgt. Amnesty international berichtet, dass er nicht nur monatelang ohne Anhörung inhaftiert war, sondern auch brutale Formen der Folter, einschließlich Schläge, Stromschläge und intensive psychologische Misshandlung erlitt. Eine Behandlung der durch die Folter zugefügten Gesundheitsprobleme wurde Herrn Haydara wiederholt verweigert. Weiters wurde er gezwungen, Dokumente mit verbundenen Augen zu unterschreiben und mehrere Monate lang wurde ihm der Besuch unter anderem seiner Frau und seiner Töchter verwehrt. Darüber hinaus wurde er daran gehindert, bei der Verkündung seines Todesurteils anwesend zu sein. „Die Bahá’í-Religionsgemeinschaft in Österreich ist über dieses empörende Urteil äußerst bestürzt und fordert das Gericht und die Huthi-Behörden auf umgehend dieses ungerechte Urteil aufzuheben“, so Zarifzadeh.
Amnesty International berichtet: https://www.ots.at/redirect/amnesty2
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