Corona-Krise: vidaflex: EPU-Hilfe der Behörden muss transparenter und konkreter werden
vidaflex bietet jetzt kostenlose Beratung und Unterstützung mit Musterschreiben zur Einbehaltung von Mietzins und Betriebskosten für betroffene EPUs
Wien (OTS) - vidaflex, die überparteiliche Gewerkschaftsinitiative für EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) und Neue Selbstständige, ortet bei den 400.000 von den Corona-Maßnahmen Betroffenen ein dringendes Bedürfnis nach schnelleren, konkreteren und transparenteren Informationen, wie sie die behördlichen Hilfsmaßnahmen für EPUs und Neue Selbstständige beziehen können. „Allem voran braucht es Garantien durch die Bundesregierung, damit die Grundversorgung der betroffenen EPUs in den nächsten Monaten gesichert ist. Die derzeit gesetzten Maßnahmen von Bundesregierung und Wirtschaftskammer erreichen die EPUs und Neuen Selbstständigen kaum und das veranschlagte Geld wird nicht lange reichen. Die von den Corona-Krisenmaßnahmen Betroffenen haben berechtigte Existenzängste und brauchen jetzt Sicherheit“, stellt vidaflex-Vorstandsmitglied Patrice Fuchs fest.++++
„Es ist höchst an der Zeit, dass Bundesregierung und Wirtschaftskammer bei den Sofortmaßnahmen einen Gang zulegen, damit die EPUs und Neuen Selbstständigen das laufende Jahr überstehen. Die Republik Österreich muss als sogenannter ‚Ersatz-Leister‘ in der Zeit der Krise unbürokratisch für die Betroffenen als Auftraggeber einspringen“, fordert der Wiener vidaflex-Landesgeschäftsführer Christoph Lipinski, dass beginnend mit März und auch in den Folgemonaten EPUs und Neuen Selbstständigen die entfallenen Umsätze – abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – vom Bund überwiesen werden sollten.
„Unsere Telefonleitungen laufen ständig heiß“, macht Lipinski auf die drei aktuell am häufigsten gestellten Fragen von hilfesuchenden EPUs und Neuen Selbstständigen aufmerksam: „Ich bin neue Selbstständige und bin nicht WKÖ-Mitglied. Wo erhalte ich konkrete Hilfe und Informationen?“, „Wann und wie bekomme ich konkret Geld aus dem Härtefonds?“ sowie „Muss ich weiterhin die Miete für mein Geschäftslokal bezahlen und was kann ich konkret dagegen unternehmen?“.
„Fakt ist“, so Lipinski weiter, „bei den Härtefonds werden die Details für die Betroffenen ausgehandelt. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch, da es sich bei diesen Mitteln nur um eine Förderung handelt. Zu dieser Problematik lediglich auf den WKÖ-Newsletter zu verweisen, erscheint mir doch ein etwas mageres Informationsangebot zu sein“.
Ein Problem ist auch, dass Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nur gestundet werden. „Irgendwann werden diese Abgaben jedenfalls nachgezahlt werden müssen und dies in einem Jahr, in dem alle EPUs und Neuen Selbstständigen mit Sicherheit definitiv weniger Einnahmen haben werden“, bringt Lipinski die Problematik auf den Punkt. Denn ein durchschnittliches EPU habe beispielsweise in Wien ein Medianeinkommen von nur rund 1.300 Euro pro Monat vor Abzug von Steuern, Sozialversicherung und Miete zur Verfügung.
vidaflex-Musterschreiben zur Einbehaltung von Mietzins und Betriebskosten
„Die noch laufenden Geschäftsmieten werden für die meisten EPUs zur unüberwindbaren finanziellen Hürde. Daher haben wir von vidaflex gemeinsam mit
unseren Juristen ein Musterschreiben auf Basis des §1104 ABGB für alle Unternehmen entwickelt, die behördlich geschlossen wurden. Die Mietbefreiung umfasst auch die Betriebskosten. Im Einzelfall muss jeder Vertrag geprüft werden, aber wer jetzt nicht zahlt, läuft nicht Gefahr sofort aufgekündigt zu werden. Sollte sich später herausstellen, dass beispielsweise ein mitgemietetes Büro nicht unter die Mietbefreiung fällt, kann die Miete nachbezahlt werden. Das Musterschreiben wird über unser Büro kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung gestellt", sagt vidaflex- Vorstandsmitglied Fuchs. Das Musterschreiben kann per E-Mail unter office@vidaflex.at bzw. telefonisch unter +43 1 53444 79700 bestellt werden.
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Mag. (FH) Yvonne Heuber
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