Neuerungen durch das 2. Covid-19 Gesetz
Berufsrecht für die Dauer der Pandemie betreffend das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Wien (OTS) - Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die aktuellen Änderungen betreffend das Berufsrecht der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ausdrücklich für die Dauer der Covid-19-Pandemie gelten.
In der Folge geben wir einen kurzen Überblick zu den wesentlichsten Bereichen:
- Der Einsatz von Personen ohne pflegerische Ausbildung und ohne Qualifikation „Unterstützung in der Basisversorgung“ (UBV) sowie der temporäre Entfall der Registrierungspflicht und der Einsatz von Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben ohne abgeschlossenen Nostrifizierungsvorgang, zeitlich begrenzt sind. Sobald das Ende der Pandemie eingetreten ist, erlöschen diese Berechtigungen.
- Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe müssen Ihre Qualifikation aus dem Inland oder Ausland auch jetzt jedenfalls nachweisen, auch wenn bis dato keine Registrierung im Gesundheitsberuferegister erfolgt ist.
- Auszubildende dürfen zur Aufrechterhaltung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz unabdingbar ist, mit der Zustimmung der Auszubildenden erfolgt und wenn erhöhte Schutz- und Hygienemaßnahmen verfügbar sind.
- Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Trägerinstitutionen sämtliche Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) wie die Registrierungspflicht und das Erfordernis einer abgeschlossenen Nostrifikation ab dem Zeitpunkt des Endes der Covid-19-Pandemie wieder einzuhalten sind.
- In der aktuellen Berichterstattung kommt es wieder vermehrt zu Vermengungen verschiedenster die Pflege betreffender Begrifflichkeiten. In den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Pflegefachassistent/-innen und Pflegefachassistent/-innen. 24h-Betreuung ist von diesen Begriffen, auch in Zeiten wie diesen, deutlich abzugrenzen.
- Die Möglichkeit in der 24h-Betreuung beispielswiese Zivildiener zur Überbrückung einzusetzen, soll verhindern, dass Menschen aus den Hochrisikogruppen aus medizinischen Gründen, die nichts mit Covid-19 zu tun haben, hospitalisiert werden. Dies soll auch dazu beitragen, dass die Akutkrankenhäuser auch auf diesem Weg entlastet werden und sich auf die Versorgung von Covid 19 Patientinnen und Patienten konzentrieren können.
- Deutlich wird aktuell auch, wie fragil und instabil der Bereich der 24h-Betreuung ist, da die umfangreiche Abhängigkeit von Personal dieses Versorgungssegmentes aus dem Ausland, viele weitere Probleme sichtbar macht.
- Ebenfalls deutlich zu erkennen ist die Wichtigkeit der zeitnahen Umsetzung des Konzeptes der Community Nurse. Die Community Nurse wird das Gesundheitssystem entlasten und langfristig stützen.
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Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
0699/15800455
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