Wien (OTS) - Nicht den Kopf in den Sand stecken, wenn man aufgrund
der Corona-Krise mit Krediten ins Straucheln kommt. „Bei plötzlichen
Zahlungsschwierigkeiten sollen Konsumenten sofort mit Ihrer Bank,
Leasinggesellschaft, Bausparkasse oder Kreditkartenfirma reden, um
Verzugszinsen, teure Mahnspesen und sonstige Kosten der
Forderungsbetreibung zu vermeiden“, rät AK Konsumentenschützer
Christian Prantner.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie KonsumentInnen Zahlungsprobleme
mit ihrer Kredit-rate abmildern können. So kann bei Zahlungsproblemen
mit der Kreditrate etwa eine zeitlich begrenzte Ratenreduktion oder
eine dauerhafte Reduktion der Kreditrate durch eine
Laufzeitverlängerung vereinbart werden. Vereinbarte geringere
Rückzahlungen sollten idealerweise zumindest die anfallenden Zinsen
abdecken – sonst wächst der Kreditsaldo weiter in die Höhe. „Das ist
vor allem bei Krediten mit hohen Summen sinnvoll – wie bei
Wohnkrediten und Bauspardarlehen“, sagt Prantner.
VerbraucherInnen können auch eine oder mehrere Raten stunden
lassen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung kann die Kreditrate für
eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Der Stundungszeitraum beträgt
je nach Bank ein bis zwölf Monate. „Üblicherweise laufen die Zinsen
weiter. Das ist nicht außer Acht zu lassen“, betont Prantner.
Ein Beispiel: Bei einem offenen Saldo eines Wohnkredites von
100.000 Euro betragen alleine die Zinsen pro Quartal 450 Euro
(Annahme: Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr) – wenn also keine
Zahlungen auf das Kreditkonto eingehen, vergrößert sich der offene
Saldo laufend. „Denn die Zinsen werden dem Kreditsaldo am
Quartalsende zugeschlagen und weiter verzinst. Nach drei Monaten
beträgt der Saldo bereits 100.450 Euro – ohne Berücksichtigung von
sonstigen Spesen und Zinseszinsen, die in der Folge anfallen“,
rechnet Prantner vor. „Diese Kostendynamik entfällt, wenn Sie mit der
Bank einen Zinsenstopp vereinbaren. Oder Sie vereinbaren eine
Rückzahlungsrate, die zumindest die anfallenden Zinsen und Spesen
(etwa für das Kreditverrechnungskonto) abdeckt. In je-dem Fall muss
der gestundete Betrag nach Ablauf der Stundungsdauer wieder aufgeholt
werden, was meist eine höhere Rate zur Folge hat.“
„Wenn Sie Zahlungsprobleme haben, reden Sie sofort mit Ihrer Bank,
Leasinggesellschaft oder Kreditkartenfirma, um über
Zahlungserleichterungen zu reden“, empfiehlt der Konsumentenschützer.
„Hohe Überziehungsrahmen beim Konto könnten in einen zins-günstigeren
Abstattungskredit umgewandelt werden. Manche Kreditkartenfirmen
bieten die Möglichkeit, die Abrechnung in Raten abzustottern –
Achtung, mit hohen Zinsen. Auch Leasingraten sind zu einem im
Leasingvertrag festgelegten Termin zu bezahlen. Bei
Zahlungsschwierigkeiten sollten Leasingnehmer sofort mit der
Leasingbank reden – und es gar nicht zu Verzugszinsen von fünf
Prozent Mahnspesen, etwa 18 Euro oder sonstigen teuren
Betreibungsschritten kommen lassen.“
(Forts.)
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