• 22.03.2020, 12:04:53
  • /
  • OTS0029

Festnahmen nach vorsätzlichen Gefährdungen von Menschen durch übertragbare Krankheiten, „Corona-Scherze“ führen zu Konsequenzen!

Vorfallszeit: 21.03.2020, 03:10 Uhr, 18:10 Uhr bzw. 21:20 Uhr Vorfallsort: Wien-Neubau, Wien-Meidling bzw. Wien-Alsergrund

Utl.: Vorfallszeit: 21.03.2020, 03:10 Uhr, 18:10 Uhr bzw. 21:20 Uhr
Vorfallsort: Wien-Neubau, Wien-Meidling bzw. Wien-Alsergrund =

Wien (OTS) - 21.03.2020, 18:10 Uhr, Bahnhof Meidling:
Eine 40-jährige Rumänin bespuckte einen 17- und einen 18-Jährigen am
Bahnhof Meidling und behauptete, am Corona-Virus erkrankt zu sein.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine
Festnahmeanordnung erteilt und die festgenommen. Nach erfolgter
Testung in einem Krankenhaus wurde die 40-Jährige in eine
Justizanstalt überstellt.

21.03.2020, 21:20 Uhr, U-Bahn-Station Währinger-Straße:
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in einer U-Bahn-Station
Währinger Straße. Ein 48-jähriger Pole behauptete, am Corona-Virus
erkrankt zu sein und spuckte einem 26-Jährigen ins Gesicht. Der
26-Jährige wehrte sich mit einem Schlag ins Gesicht des
Tatverdächtigen. Die Angaben des mutmaßlichen Täters bezüglich einer
Corona-Erkrankung erschienen unglaubwürdig. Nach erfolgter Testung
wurde er auf freiem Fuß angezeigt.

21.03.2020, 03:10 Uhr, U-Bahn-Station Währinger-Straße:
Beamte der Polizeiinspektion Stiftgasse wurden wegen eines
befürchteten Unfalls in einer Wohnung alarmiert, ein Mann dürfte beim
Video-Chatten zusammengebrochen sein. Weil auch eine
Covid-19-Erkrankung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde ein
besonders ausgerüstetes Kompetenzteam der Bereitschaftseinheit
hinzugezogen. Nach Wohnungsöffnung durch die Berufsfeuerwehr Wien
fanden die Beamten einen stark alkoholisierten 28-Jährigen vor, der
behauptete, am Corona-Virus erkrankt zu sein. Die Angaben schienen
nicht glaubwürdig und bei den Einsatzkräften entstand der Eindruck,
dass es sich um einen „Scherz“ handeln könnte. Die zuständige
Gesundheitsbehörde (MA15) wurde zwecks möglicher weiterer Maßnahmen
in Kenntnis gesetzt.

Appell an die Öffentlichkeit:
Die Wiener Polizei weist die Bevölkerung eindringlich darauf hin,
dass jegliches Vortäuschen oder das wissentlich falsche Behaupten
einer ansteckenden Krankheit strafbar ist und strafrechtliche
Anzeigen nach sich zieht. Gerade in fordernden Zeiten ist es umso
wichtiger, das eigene Handeln diesbezüglich zu überdenken und ein dem
Ernst der Lage entsprechendes Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu
legen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel