- 18.03.2020, 11:42:18
- /
- OTS0087
EANS-Adhoc: Coronavirus: STRABAG stellt österreichische Baustellen vorerst ein und setzt höchst vorsorglich Frühwarnsystem nach § 45a AFMG in Gang
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Betriebsstillegung/Vorstand/Stellungnahmen
18.03.2020
Wien - STRABAG, das größte österreichische Bauunternehmen, stellt mit heutigem
Tag den geregelten Baubetrieb in Österreich ein. Dies gilt bis auf Weiteres,
mindestens jedoch, solange die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales
gemäß §2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt - also bis zum 22.3.2020. Von der
Maßnahme werden rd. 1.000 Baustellen betroffen sein.
"Die Einschränkungen im öffentlichen Leben im Zusammenhang mit der Coronavirus-
Prävention haben massive Auswirkungen auf unseren Baubetrieb. Nach Abwägung
aller Interessen und vor allem auch der gesellschaftlichen Verantwortung wegen
sehen wir uns gezwungen, diesen drastischen Schritt zu setzen", so STRABAG SE-
Vorstandsvorsitzender Thomas Birtel. Eine Evaluierung der Baustellen hat
ergeben, dass bei einer Vielzahl an Baustellen ein 1-Meter-Abstand zwischen
Mitarbeitenden im praktischen Baubetrieb nicht - wie nun gesetzlich gefordert -
durchgängig gewährleistet werden und die Lieferkette von Materialien und
Nachunternehmen nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die einzustellenden Baustellen werden gesichert und, weil nicht abschätzbar ist,
wie lange dieser Ausnahmezustand tatsächlich dauert, für einen mehrwöchigen
Stillstand vorbereitet. Projekte, bei denen der Mindestabstand eingehalten
werden kann, sowie Projekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse werden -
im Einverständnis mit der Auftraggeberseite - eingeschränkt weitergeführt.
Höchst vorsorglich löst STRABAG das Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG
(Österreichisches Arbeitsmarktförderungsgesetz) sowohl hinsichtlich des
gewerblichen Personals als auch hinsichtlich der Angestellten in Österreich aus.
Der notwendige Geschäftsbetrieb in Österreich wird unter Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich aufrechterhalten, um nach dem
Stillstand den Baustellenbetrieb geordnet wieder aufnehmen zu können.
Ob und inwieweit es auch in anderen Konzernländern zu temporären
Baueinstellungen kommen wird, lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen.
Aus heutiger Sicht ist noch nicht abzusehen, ob bzw. inwieweit negative Effekte,
die sich durch Baueinstellungen zwangsläufig ergeben, durch allenfalls
nachfolgende positive Effekte ausgeglichen werden können. Bei einem längeren
Anhalten oder einer Verschärfung der aktuellen Situation über die kommenden
Monate ist aber jedenfalls mit negativen Folgen zu rechnen. Letztlich wird sich
der Effekt auf das Ergebnis und damit auf die angestrebte EBIT-Marge der
börsenotierten STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2020 erst bei einer
Normalisierung der Situation genauer bestimmen lassen.
Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Neumüller-Klein
Head of Corporate Communications & Investor Relations
Tel: +43 1 22422-1116
diana.klein@strabag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 22422 -0
FAX: +43 1 22422 - 1177
Email: investor.relations@strabag.com
WWW: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes: WBI, SATX, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB






