- 18.03.2020, 10:47:22
- /
- OTS0069
Angehörige von Menschen mit Behinderungen brauchen Sonderurlaub
Die Lebenshilfe Steiermark weist entschieden darauf hin, dass Angehörige von Menschen mit Behinderungen auch einen Anspruch auf Sonderurlaub für Betreuung brauchen.
Die Kontaktfrequenz konnte in Betreuungseinrichtungen drastisch gesenkt werden, da Menschen mit Behinderungen - insbesondere auch solche mit hohem Unterstützungsbedarf, die normalerweise in Tageseinrichtungen betreut werden – derzeit durch Angehörige zu Hause betreut werden. Das ist sehr wichtig.
Wir geben zu bedenken, dass viele dieser Personen mit Behinderungen weder Quarantäne oder einen möglichen Krankenhausaufenthalt ohne Betreuung durchstehen könnten bzw., dass das Gesundheitssystem durch die benötigte Zusatzbetreuung massiv belastet werden würde.
Gleiches betrifft die Angehörigen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen über 14 Jahren, deren Schulen geschlossen sind.
„Daher müssen diese betreuenden Angehörigen geschützt und entlastet werden“, so Präsidentin Elisabeth Ginthör-Kalcsics, „denn sie übernehmen im Moment einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren des Gesundheitssystems und der Gesellschaft.“
Wir drängen darauf, dass die Regelungen für Eltern von Schul- und Kleinkindern auch auf Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die im Moment in der Familie betreut werden, um Sozialkontakte und Ansteckung möglichst zu vermeiden, analog angewendet werden.
Rückfragen & Kontakt
Kontakt und Information:
Mag.a Regina Senarclens de Grancy
degrancy@lebenshilfe-stmk.at, +43 664 73810711
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LBH