- 16.03.2020, 11:44:34
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- OTS0056
ÖAMTC: Aufhebung der Überwachung von Kurzparkzonen in einzelnen Städten
Kommunen lockern Regelungen – Club fordert generelle Aussetzung
Utl.: Kommunen lockern Regelungen – Club fordert generelle
Aussetzung =
Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit den bestehenden
Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie haben einige Städte die bestehenden
Kurzparkzonenregelungen gelockert.
Mit Stand Montag, 10:00 Uhr liegen dem ÖAMTC von den Magistraten
folgender Städte Bestätigungen vor, dass die Überwachung bis auf
Widerrauf ausgesetzt wird:
- Graz
- Innsbruck
- Bludenz
- Klagenfurt (ab 17.3.)
Gebühren in Form von ausgefüllten Parkscheinen, Parkuhren oder
digitale Zahlungen via APPs müssen somit nicht entrichtet werden.
Auch die maximale Abstellzeit muss von Betroffenen, wie bspw.
Menschen in Teleworking nicht beachtet werden.
Nach Auskunft des ÖAMTC besteht allerdings keine allgemeine Aufhebung
in allen Städten. „Uns liegen aber Informationen vor, dass einige
weitere Städte – darunter Wien – Ausnahmen prüfen, allerdings gibt es
noch keine Bestätigung“, so Gilles Dittrich Experte für
Mobilitätsinformationen des Clubs. Daher appelliert der ÖAMTC, wie
bereits vergangene Woche auch an die Stadt Wien - generell an die
Kommunalverwaltungen den Beispielen Graz, Innsbruck, Bludenz und
Klagenfurt (mit 17.3.2020) zu folgen und die Überwachung auszusetzen,
um Unsicherheiten bei Betroffenen auszuräumen.
ACHTUNG: Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte-
sowie Halte- und Parkverbote und andere Regelungen rund um das
Abstellen von Kfz sind davon nicht betroffen und gelten weiterhin.
Aktuelle Informationen zu Mobilitätseinschränkungen unter
www.oeamtc.at bzw. in der ÖAMTC-APP (www.oeamtc.at/app).
Alle Infos zu den Themen Coronavirus
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/coronavirus-36904404 und
Parken www.oeamtc.at/parken
(Schluss)
Gilles Dittrich
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