- 14.03.2020, 15:42:20
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Zadić: „Gerichte vor Ort nur in dringenden Fällen besuchen“
Stark eingeschränkter Betrieb zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaats ist gesichert; Dank an Beschäftigte der Justiz
Utl.: Stark eingeschränkter Betrieb zur Aufrechterhaltung des
Rechtsstaats ist gesichert; Dank an Beschäftigte der Justiz =
Wien (OTS) - „Um den Coronavirus weiter einzudämmen und unsere
Mitmenschen zu schützen, müssen wir direkte soziale Kontakte in
nächster Zeit auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das setzen wir
auch in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen um“, so
Justizministerin Alma Zadić anlässlich eines breiten Maßnahmenpakets
gegen COVID-19, das ab kommenden Montag, den 16.3.2020, die Arbeit in
der österreichischen Justiz stark verändern wird.
„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit ihres
persönlichen Erscheinens bei Gericht in jedem einzelnen Fall zu
hinterfragen. Im Zweifel ist es derzeit unbedingt notwendig, Anliegen
zu verschieben“, so Zadić weiter. „Zur Wahrung der elementaren
Verfahrens- und Parteienrechte bleiben die Gerichte
selbstverständlich zugänglich. Es liegt in der Verantwortung aller
Beteiligten, diese Möglichkeit restriktiv wahrzunehmen. Nur so können
wir die Ausbreitung von Corona verhindern“, so die Justizministerin.
Maßnahmen in der Justiz gegen die Ausbreitung von Corona
„Ab kommenden Montag wird der Betrieb an Gerichten und
Staatsanwaltschaften vorerst bis 13.4.2020 eingeschränkt, um die
Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Damit der Rechtstaat und
die öffentliche Ordnung auch in Krisenfällen funktionieren, stellen
wir auf einen stark reduzierten Betrieb um", so Zadić.
Die Maßnahmen bei Gerichten im Überblick:
• Der Parteienverkehr wird weitgehend eingeschränkt. Dieser ist nur
nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung, in dringenden
Fällen und zur Wahrung von Parteirechten (z.B. Akteneinsicht, Anträge
und sonstige Eingaben) möglich.
• Akteneinsicht wird auch per E-Mail möglich sein.
• Die Einlaufstellen bei Gerichten zur Einbringung von Eingaben
bleiben offen.
• Nicht dringende Verhandlungen sollten abgesagt werden. Einstweilige
Verfügungen (z.B. bei häuslicher Gewalt) und Haftverhandlungen finden
weiterhin statt.
Einschränkende Maßnahmen gibt es auch im Strafvollzug, um eine
Ausbreitung des Coronavirus in den Gefängnissen zu verhindern:
• In Gefängnissen wird der Besucherkontakt eingeschränkt und findet
nur hinter Glasscheiben statt.
• Neue Insassen müssen zunächst 14 Tage in so genannten
Zugangsabteilungen verbringen, bis feststeht, dass keine Infizierung
besteht.
• Alle Bediensteten, die nicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs vor
Ort notwendig sind, können ihre Arbeit flexibel und von zu Hause aus
erledigen.
Dank an Mitarbeiter*innen der Justiz
„Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
ganzen Land, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz dabei helfen, dass
der Rechtsstaat weiterhin funktionsfähig bleibt. Es ist wichtig, dass
jede und jeder Einzelne den Schutz und die Verantwortung für die
Mitmenschen in unserem Land übernimmt. Nur gemeinsam wird es uns
gelingen, die Ansteckungsgefahr des Coronavirus einzudämmen“, so
Zadić abschließend.
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