- 14.03.2020, 10:28:34
- /
- OTS0013
COVID-19: Eingeschränkter Parteienverkehr bei der LPD Wien
LPD Wien reduziert bis auf Widerruf Parteienverkehr in Ämtern auf das Notwendigste
Utl.: LPD Wien reduziert bis auf Widerruf Parteienverkehr in Ämtern
auf das Notwendigste =
Wien (OTS) - Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur
Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf
Einschränkungen des Parteienverkehrs in verschiedenen Ämtern der LPD
Wien geben. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die
persönliche Kontaktaufnahme mit ALLEN Polizeidienststellen auf ein
Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit wie möglich telefonisch
oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche
Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon
selbstverständlich unberührt.
Verkehrsamt:
Es entfällt der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von
Führerscheinduplikaten. Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für
Parteien ohne Ladung. Entzugsakten werden aber weitergeführt.
E-Mail: [email protected]
Polizeikommissariate:
Der Parteienverkehr wird auch auf den 14 Wiener Polizeikommissariaten
drastisch eingeschränkt.
- Strafregisterauskünfte: Anträge werden nur mehr schriftlich
entgegengenommen. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.
- Selbiges gilt für Anträge zu waffenrechtlichen Urkunden.
- Anzeigenbestätigungen werden soweit wie möglich direkt vom
einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt.
- Anträge auf Akteneinsicht sind ebenfalls elektronisch einzubringen.
- Die Foto-Erfassung für die E-Card wird nur nach Terminvereinbarung
durchgeführt.
Die Erreichbarkeiten der Polizeikommissariate sind auf der
Internetseite der Polizei angeführt:
https://www.polizei.gv.at/wien/lpd/dst/dienststellen.aspx
Vereinswesen:
Auskünfte werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail erteilt.
Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben.
E-Mail: [email protected]
Waffenwesen:
Der Parteienverkehr wird auf ein absolutes Minimum beschränkt.
Ladungen werden bis auf Weiteres nicht erfolgen, Verfahren werden
schriftlich geführt. Bis auf Weiteres werden die Überprüfungen der
Verwahrung von Schusswaffen ausgesetzt.
E-Mail: [email protected]
Alle Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und
Bürger weiterhin offen, zur Aufrechterhaltung der exekutiven
Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten
darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu
vermeiden.
Die genannten Einschränkungen gelten ab sofort bis auf Widerruf.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPO






