Härtere Maßnahmen jetzt auch in Deutschland
Utl.: Härtere Maßnahmen jetzt auch in Deutschland =
Wien (OTS) - Bereits seit 2012 gilt hierzulande: Damit Rettungs- und
Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen
kommen, muss bereits ab stockendem Verkehr auf einer
Richtungsfahrbahn mit mindestens zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse
gebildet werden. "Das unzulässige Befahren der Rettungsgasse kann
seit September 2019 in Österreich unter Umständen eine Vormerkung im
Führerscheinregister nach sich ziehen", erklärt ÖAMTC-Juristin Tanja
Berthold. "Bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist nicht nur eine
Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro die Folge, sondern eben auch
ein Eintrag im Vormerksystem, der für zwei Jahre gespeichert wird."
Insgesamt gibt es damit in Österreich 14 Delikte, bei denen es zu
einer Vormerkung im Führerscheinregister kommt – u.a. auch das Fahren
unter Alkoholeinfluss (über 0,5 Promille) oder die Nichtbeachtung der
Kindersicherungsvorschriften.
Bei einspurigen Fahrzeugen gilt das unzulässige Befahren der
Rettungsgasse nur dann als Vormerkdelikt, wenn Einsatzfahrzeuge,
Fahrzeuge des Straßen- oder des Pannendienstes behindert werden. In
diesem Fall droht Lenkern sowohl ein- als auch mehrspuriger Fahrzeuge
außerdem eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro.
Auch in Deutschland werden Verstöße gegen die Rettungsgasse ab sofort
härter bestraft. "Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt wie bisher
200 Euro Strafe, bekommt zwei Punkte im Flensburger Punktesystem und
muss nun zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot rechnen", sagt die
Expertin des Mobilitätsclubs. Deutlich härter werden künftig auch
Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an
Einsatzfahrzeuge "anhängen": Sie müssen mindestens 240 Euro zahlen,
erhalten zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. "Ein solches
Fahrverbot kann auch über Lenker aus Österreich verhängt werden",
fügt Berthold hinzu.
Nur wenige Länder Europas haben keine verpflichtende
Rettungsgasse
Auch in den meisten anderen Nachbarländern gilt die Pflicht zur
Bildung der Rettungsgasse: Neben Deutschland besteht auch in
Slowenien, Ungarn, Tschechien und in der Schweiz die Verpflichtung,
eine Gasse für Einsatzfahrzeuge frei zu halten. "Die Funktionsweise
ist in allen Ländern gleich", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Bei drei-
oder mehrspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge auf der äußersten
linken Spur so weit wie möglich nach links. Alle Fahrzeuge auf den
anderen Spuren fahren so weit wie notwendig nach rechts." Da auf die
Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können,
muss die Rettungsgasse so lange offenbleiben, bis der Stau sich
auflöst.
"In beliebten Urlaubsländern wie Kroatien, Italien und auch der
Slowakei besteht keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse
bei Stau. Einsatzfahrzeugen muss jedoch trotzdem die Möglichkeit
gegeben werden, an anderen Fahrzeugen vorbeizukommen", sagt Berthold.
"Damit im Notfall rasch geholfen werden kann, sind immer und überall
gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstverantwortung gefragt."
Die Länder-Info des Mobilitätsclubs beantwortet viele Fragen rund um
das Urlaubsland – neben den Verkehrsbestimmungen findet man unter
www.oeamtc.at/laenderinfo viele weitere Angaben zu notwendigen
Kfz-Dokumenten, Maut und Vignette und vieles mehr für eine
problemlose Reise.
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