• 05.03.2020, 08:53:15
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PRO-GE: Frauentag 2020 im Zeichen des Kampfes gegen Altersarmut

Wimmer und Frieben: „Frau sein und älter werden darf nicht Armut und sozialen Abstieg bedeuten!“

Wien (OTS) - 

„Frau sein und älter werden bedeutet auch im 21. Jahrhundert für sehr viele Betroffene Altersarmut und sozialen Abstieg. Die Politik hat die Verpflichtung, Frauen dabei zu unterstützen, dass sie würdig und selbstbestimmt leben können. Dazu gehören auch Maßnahmen, damit eine existenzsichernde Alterspension gewährleistet ist“, sagt PRO-GE Bundesvorsitzender Rainer Wimmer anlässlich des Internationalen Frauentages. Die Gewerkschaft PRO-GE sieht akuten Handlungsbedarf und kritisiert gleichzeitig das geplante automatische Pensionssplitting der Regierung. 

„Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Pension von Arbeiterinnen 749 Euro. Das ist beschämend niedrig“, kritisiert PRO-GE Bundesfrauenvorsitzende Klaudia Frieben. Als Gründe dafür sieht Frieben unter anderem den hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigung, längere Erwerbsunterbrechungen und fehlende Aufstiegschancen. „Frauen passen ihr Erwerbsleben zu einem großen Teil ihrem Familienleben an bzw. sind aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen dazu gezwungen. Das wirkt sich im Alter besonders negativ aus“, betont Frieben, die das geplante automatische Pensionssplitting der türkis-grünen Regierung kritisiert: „Frauenpensionen werden nicht erhöht, indem man Männerpensionen kürzt und Alleinerziehende haben sowieso keine Möglichkeit eines Splittings.“ 

Der Internationale Frauentag 2020 steht daher für die PRO-GE im Zeichen des Kampfes gegen Altersarmut. Um strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen und damit Altersarmut entgegenzuwirken, ist aus Sicht der Gewerkschaft ein Bündel an Maßnahmen notwendig:  

  • eine massive Höherbewertung der Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten für die Pension,
  • Maßnahmen, um den Gender Pay Gap im aktiven Erwerbsleben zu verringern und in der Pension auszugleichen,
  • einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr sowie einen massiven Ausbau von Ganztagsschulen,
  • einen Rechtsanspruch auf Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes, wenn dies betrieblich möglich ist (Teilzeit auf Vollzeit)
  • Arbeitszeitverkürzung, auch als Beitrag zur gerechten Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. 

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