- 26.02.2020, 12:59:53
- /
- OTS0136
Wiener Ethikerin kritisiert deutsches Urteil zu Suizidbeihilfe
IMABE-Geschäftsführerin Kummer gegenüber "Kathpress" zu Aufhebung des Verbotes geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung in Deutschland: "Rechtsstaat gibt den Schutz des Schwächeren zugunsten des Stärkeren auf"
Utl.: IMABE-Geschäftsführerin Kummer gegenüber "Kathpress" zu
Aufhebung des Verbotes geschäftsmäßiger Förderung der
Selbsttötung in Deutschland: "Rechtsstaat gibt den Schutz des
Schwächeren zugunsten des Stärkeren auf" =
Wien (KAP) - Als schweren Rückschritt hat die Wiener Ethikerin
Susanne Kummer die Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch bezeichnet, wonach in
Deutschland das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung aufgehoben wurde. "Der Rechtsstaat gibt den Schutz des
Schwächeren zugunsten des Stärkeren auf", befand die
Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und
Bioethik (IMABE) am Mittwoch im "Kathpress"-Interview.
Mit dem deutschen Urteil werde das Rechtssystem ausgehöhlt und es
stellt sich die Frage, "inwieweit man dann noch Suizidprävention
betreiben kann". Statt eines Rechts auf Tötung brauche es mehr
Solidarität mit Menschen in schweren Lebenskrisen, forderte Kummer.
Die Antwort auf existenzielle Leiden, Einsamkeit, Depression oder
auch finanzielle Nöte dürfe nicht die Tötung sein, "sondern es
braucht menschliche Begleitung, medizinische Hilfe und das klare
gesellschaftliche Signal: 'Dein Leben ist immer lebenswert!'".
In Österreich sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch die
Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. Ein von einem
Sterbehilfeverein beauftragter Wiener Anwalt will nun mit beim
Verfassungsgerichtshof dieses Verbot zu Fall bringen. Eine
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs könnte noch vor dem Sommer
2020 fallen. Kummer warnte vor einem "Dammbruch" auch in Österreich.
"Wer die Zulassung von Tötung unter bestimmten Bedingungen einführt,
öffnet das Tor für weitere, nicht mehr kontrollierbare
Entwicklungen."
Den gesamten Bericht finden Sie unter
https://www.kathpress.at/goto/meldung/1859612/
((ende)) GPU/PER
Copyright 2020, Kathpress (www.kathpress.at). Alle Rechte vorbehalten
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KAT