• 25.02.2020, 12:50:04
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  • OTS0115

Corona Virus: Arbeitnehmer-Entsendungen nach Italien nur eingeschränkt zulässig

GPA-djp berät Betroffene

Wien (OTS) - 

„Das Corona Virus löst viel Unsicherheit aus. Das zeigt sich auch in vermehrten Nachfragen in unseren Beratungen. Unsere Rechtsabteilung hat daher eine Rechtseinschätzung zu Entsendungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern etwa nach Italien erstellt. Betroffene können sich bei uns beraten lassen“, so Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp.

Bei Entsendungen ist zuerst der zu Grunde liegende Entsendungsauftrag dahingehend zu prüfen, ob er im Zusammenhang mit plötzlich auftretenden Gefährdungen Maßnahmen vorsieht. 

Weiters sind die Reiseempfehlungen des Außenministeriums zu beachten. So wurde für Norditalien die Sicherheitsstufe 5 „Partielle Reisewarnung“ verhängt. 

In Gebiete mit partieller Reisewarnung, wie etwa Norditalien, darf niemand entsandt werden. Für alle anderen italienischen Gebiete treffen den Arbeitgeber Informations- und Schutzpflichten. Die Zumutbarkeit muss stets im Einzelfall abgewogen werden. 

Überall in Italien, wo es keine Beeinträchtigungen gibt, ist der Arbeitseinsatz höchstwahrscheinlich zumutbar. 

ArbeitnehmerInnen, die sich bereits in Krisengebieten befinden, können bei Unzumutbarkeit ihre Rückholung nach Österreich verlangen. 

Im Einzelfall können sich betroffene Gewerkschaftsmitglieder bei der GPA-djp beraten lassen.

Rückfragen & Kontakt

GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Gürtler
Tel.: 05 0301-21225
Mobil: 0676/817111225
E-Mail: daniel.guertler@gpa-djp.at
Web: www.gpa-djp.at

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