Zwei Ethikverstöße auf „wochenblick.at“
Wien (OTS) - In gleich zwei Fällen stellte der Presserat zuletzt medienethische Verstöße auf „wochenblick.at“ fest. Betroffen sind die Artikel „Innsbruck: Afghanengruppe prügelt auf HTL-Schüler ein“ und „Schweden im freien Fall: Städte bereits im Kriegszustand!“. Beide verletzen Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten).
Im Artikel „Innsbruck: Afghanengruppe prügelt auf HTL-Schüler ein“, erschienen am 15.10.2019, wird festgehalten, dass eine Gruppe Innsbrucker HTL-Schüler von mehreren mutmaßlich afghanischen Schlägern angegriffen worden sei. Derzeit versuche die Polizei, den Grund für den Übergriff zu ermitteln. Auch die Täter seien noch flüchtig, weshalb ihre mutmaßliche Nationalität auf Zeugenaussagen beruhe. Zuletzt wird darüber berichtet, dass die afghanisch wirkende Prügelbande gegen 22:40 im Innsbrucker Stadtzentrum auf die Schülergruppe losgegangen sei. Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass ohne Tatsachennachweis oder polizeiliche Bestätigung Afghanen pauschal einer schweren Straftat beschuldigt würden. Der Senat 2 des Presserats hebt hervor, dass die Überschrift eines Artikels zumeist prägnant formuliert wird und es zu Verkürzungen kommen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ungenaue Überschriften zu Pauschalverunglimpfungen oder Diskriminierungen in der Berichterstattung führen dürfen. Nach der Überschrift habe eine „Afghanengruppe“ auf einen HTL-Schüler eingeprügelt, wobei im Artikel lediglich über „mutmaßlich afghanische Schläger“ berichtet wird; an späterer Stelle werden die Täter als „afghanisch wirkende Prügelbande“ beschrieben. Zudem wird angemerkt, dass deren „mutmaßliche Nationalität“ allein auf Zeugenaussagen beruhe. Dem Verfasser des Artikels ist es offenbar darum gegangen, den möglichen afghanischen Migrationshintergrund der Täter besonders zu betonen, so der Senat 2. In der Überschrift wird die mögliche afghanische Herkunft der Täter als ein Faktum dargestellt. Nach Auffassung des Senats ist das keine zulässige Verkürzung, sondern eine falsche Darstellung: Die Täter werden ohne hinreichenden Beleg als „Afghanengruppe“ bezeichnet.
Im Artikel „Schweden im freien Fall: Städte bereits im Kriegszustand!“, erschienen am 09.11.2019, wird über Bandenkriminalität in Schweden berichtet. Es komme dort immer häufiger zu Anschlägen mit Bomben und Granaten sowie zu Schießereien, vielfach mit automatischen Waffen; viele der Täter seien erste und zweite Generation Einwanderer. Dem Artikel ist ein Foto beigefügt, das offenbar in Afrika aufgenommen wurde und schwarze Kämpfer zeigt, von denen zwei Patronengurte tragen und zumindest einer von diesen auch ein Maschinengewehr. Auch hier wandte sich ein Leser an den Presserat und kritisierte, dass das verwendete Bildmaterial nicht zum Inhalt des Artikels passe. Zu diesem Artikel hält der Senat 3 des Presserats fest, dass das beigefügte Bild keinen Bezug zu den beschriebenen Verbrechen (Bandenkriminalität), der Situation in Schweden oder überhaupt zu Schweden aufweist. Nach Ansicht des Senats 3 führt das Bild die Leser bewusst in die Irre. Der Redaktion ging es offenbar darum, Angst zu schüren, indem ein Konnex zwischen der Situation in Schweden und Krieg bzw. Bürgerkrieg in Afrika hergestellt wurde.
In beiden Fällen gelangten die Senate zu dem Ergebnis, dass die Informationen in den Artikeln nicht gewissenhaft und korrekt wiedergegeben wurden (Punkt 2.1 des Ehrenkodex). Beim Artikel über die angebliche Afghanengruppe stellte der Senat 2 zusätzlich einen Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex fest (Schutz von Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung). Die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ nahm in beiden Fällen nicht am Verfahren vor dem Presserat teil. Sie wird dennoch von den Senaten aufgefordert, die Entscheidungen freiwillig zu veröffentlichen oder darüber zu berichten.
Selbständige Verfahren aufgrund der Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führten die Senate 2 und 3 des Presserats aufgrund der Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ hat von der Möglichkeit, an den Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.
Rückfragen & Kontakt:
Andreas Koller, Sprecher des Senats 2, Tel.: 01-53153-830
Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3, Tel.: 05-9030-22760