Reisen nach Italien aktuell auf eigenes Risiko, wann Reisestorno kostenlos möglich ist
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Reisestorno kostenlos möglich ist =
Wien (OTS) - Im Nachbarland Italien verbreitet sich das Coronavirus
ungewöhnlich rasch und die Sorge um eine Ansteckung ist hierzulande
entsprechend groß. Besonders Norditalien ist derzeit betroffen –
öffentliche Einrichtungen sind dort vielerorts geschlossen. Für
einige Gemeinden in der Lombardei wurden Ein- bzw. Ausreisesperrren
verhängt. Verunsicherte Mitglieder haben sich an den Mobilitätsclub
gewandt. "Aktuell gibt es keine offizielle Reisewarnung für Italien",
informiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Eine Schließung der
Landesgrenzen ist im Moment nicht geplant, zukünftig jedoch nicht
ausgeschlossen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation
entwickelt." Die Expertin beantwortet die wichtigsten Fragen für
Italienreisende:
* Kann ich diese Woche nach Italien reisen?
Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte (Ausnahme:
gesperrte Gebiete), kann dies auf eigenes Risiko tun. Im Zweifelsfall
sollten Pauschalreisende umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter
aufnehmen. Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell
gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen
kann, hat die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung. Ist das Hotel
allerdings erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleibt der
Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.
* Kann ich meine für Ostern geplante Italienreise kostenfrei
stornieren?
"Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich,
wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng
beieinander liegen. Liegt das Reiseziel nicht in der direkt
betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen
los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten", sagt die
ÖAMTC-Juristin. "Grundsätzlich haben Pauschalreisende unabhängig von
einer Reisewarnung des Außenministeriums das Recht, die Reise
kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände
auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht
vermeiden ließen und welche die Durchführung der Reise oder die
Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen." Es besteht
allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
Auf ein kostenloses Storno der Italienreise rund um Ostern besteht
daher zurzeit noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher
gehen und nicht weiter zuwarten will, sollte mit dem
Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die
Möglichkeit einer Umbuchung auf eine gleichwertige Reise besprechen.
Individualreisende haben generell kein Recht auf kostenfreies Storno
– außer das Hotel liegt, wie bereits erwähnt, im Sperrgebiet und ist
daher nicht erreichbar.
* Welche Rechte habe ich als Reisender, wenn am Urlaubsort das Virus
ausbricht?
Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine
Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten
an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport
organisieren und zahlen. Individualreisende sind hingegen auf sich
allein gestellt und können nur auf eigene Faust die Rückreise
organisieren.
Reisende sollten sich kurzfristig informieren – Rechtsberatung
hilft bei Fragen zum Reisestorno
Bei Fragen zur aktuellen Situation wendet man sich am besten an die
Service-Hotline des Bundesministeriums für Europäische und
internationale Angelegenheiten: Diese ist rund um die Uhr besetzt und
unter Telefonnummer +43 (0) 50 11 50-0 erreichbar. Aktuelle
Sicherheitshinweise zur Lage in Italien stehen auch in der
Länder-Info des Mobilitätsclubs zur Verfügung:
www.oeamtc.at/laenderinfo. Hilfreiche Tipps zum Thema Reisestorno
erhalten Mitglieder kostenlos bei der ÖAMTC-Rechtsberatung unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung.
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