- 22.02.2020, 10:00:02
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- OTS0006
„profil“: Causa Eurofighter – Doskozil-Anzeige soll eingestellt werden
Vorhabensbericht der WKStA ging bereits an das Justizministerium – brisantes Dokument aus 2019 wirft Fragen auf
Utl.: Vorhabensbericht der WKStA ging bereits an das
Justizministerium – brisantes Dokument aus 2019 wirft Fragen
auf =
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen
Ausgabe berichtet, sollen in der Causa Eurofighter die Ermittlungen
zur Betrugsanzeige, die der damalige Verteidigungsminister Hans Peter
Doskozil im Februar 2017 gegen den Flugzeughersteller Airbus
einbringen ließ, eingestellt werden. Ein entsprechender
Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) ging bereits Ende 2019 über die Oberstaatsanwaltschaft (OStA)
Wien an das Justizministerium. Anfang Februar berichtete „profil“
allerdings darüber, dass Airbus in den USA im Rahmen eines
strafrechtlichen Vergleichs nicht deklarierte Zahlungen im
Zusammenhang mit dem österreichischen Eurofighter-Deal zugegeben
hatte. Die WKStA stellte ein Rechtshilfeersuchen an die USA. Der
Entscheidungsprozess über die Verfahrenseinstellung ist deshalb
einstweilen unterbrochen.
Indes legt ein internes Dokument den Verdacht nahe, dass das
Justizministerium bereits Anfang 2019 die Einstellung aller
Eurofighter-Verfahren bis Mitte 2019 vorbereitete. profil liegt ein
Schreiben von WKStA-Chefin Ilse-Maria Vrabl-Sanda an den damaligen
Justizminister Josef Moser vom 25. April 2019 vor. Darin teilte die
Behördenleiterin dem Minister nicht nur mit, dass sie sich
außerstande sehe, die Verantwortung für das – von der OStA Wien bei
der WKStA eingesetzte – Eurofighter-Staatsanwälteteam
letztverantwortlich zu tragen. Vrabl-Sanda berichtete auch von
Aussagen zweier Staatsanwältinnen im Kollegenkreis: „Schon anlässlich
eines ersten Gesprächs nach Dienstantritt am 1. Februar 2019
informierten Mag. … und Mag. … in Anwesenheit mehrerer KollegInnen
der WKStA über den Umstand, wonach LOStA Mag. Fuchs (Anm.: Johann
Fuchs, Leiter der OStA Wien) ihnen gegenüber … geäußert habe, die
Verfahren können in einem halben Jahr erledigt werden, die
Verfahrenseinstellung könne unter Anwendung des §210 StPO, wonach
eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit mit Blick auf die
Verfahrensdauer nicht darstellbar sei, begründet werden.“
Ein Sprecher der OStA teilte dazu auf Anfrage mit: „Sämtliche
Maßnahmen der OStA Wien waren von der Intention getragen, der WKStA
eine zügige und effiziente Verfahrensführung zu ermöglichen. Die OStA
Wien sieht sich bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Dienst-
und Fachaufsicht dem Grundsatz des checks und balances verpflichtet.
Die Unterstützung der WKStA erfolgte daher ergebnisoffen. Wie
einzelne Verfahrensteile zu erledigen sind, ist von der WKStA in
einem sogenannten Vorhabensbericht darzustellen, der in weiterer
Folge von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Bundesministerium
für Justiz überprüft wird. Selbstverständlich gibt es keine Vorgaben,
die Berichte in eine bestimmte Richtung hin abzufassen.“
WKStA-Chefin Vrabl-Sanda ließ profil auf Anfrage wissen, dass der
Bericht an Moser „keine Änderung der unbefriedigenden Situation in
Anbetracht eines so bedeutsamen Verfahrenskomplexes bewirkt“ habe,
weshalb sie „innerhalb meines Handlungsspielraums darauf hingewirkt“
habe, „den Kolleg*innen den Rücken zu stärken, um die erforderliche
Ruhe und in jede Richtung offenen Ermittlungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus habe ich einen weiteren in der Bearbeitung von
Großverfahren sehr erfahrenen und praxiserprobten Oberstaatsanwalt
der WKStA mit seiner gesamten Arbeitskraft und einen
Wirtschaftsexperten dem bestehenden Team zugeordnet. … Die Arbeit
dieses Teams hat nun mein Vertrauen.“
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