• 21.02.2020, 15:58:19
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  • OTS0157

FRONTEX-Charteroperation nach NIGERIA/GAMBIA durchgeführt

Österreich führte 17 nigerianische Staatsangehörige und einen Staatsangehörigen aus Gambia in einer Rückführungsaktion nach Nigeria bzw. Gambia zurück

Utl.: Österreich führte 17 nigerianische Staatsangehörige und einen
Staatsangehörigen aus Gambia in einer Rückführungsaktion nach
Nigeria bzw. Gambia zurück =

Wien (OTS) - Am 19. Februar 2020 fand eine von Österreich
organisierte gemeinsame EU-Rückführungsaktion unter der Koordination
von FRONTEX nach Nigeria und Gambia statt. Es konnten dabei insgesamt
34 Personen an die jeweiligen Behörden übergeben werden.

Bei den 18 aus Österreich rückgeführten Personen handelt es sich
ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer
Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren
umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen
rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen
wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische
Bundesgebiet zu verlassen. Im Asylverfahren vor dem BFA gilt der
Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jedes
Verfahren wird einer eingehenden individuellen Prüfung unterzogen. Im
Rahmen jedes einzelnen Verfahrens wird zunächst geprüft, ob eine
Person ein Recht auf Asyl oder subsidiären Schutz hat. Darüber hinaus
wird auch in allen Fällen von Amts wegen die Erteilung eines
Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen geprüft. In
den Fällen der 18 aus Österreich nach Nigeria bzw. Gambia
rückgeführten Personen wurden, da auch die Voraussetzungen zur
Erteilung von humanitären Aufenthaltstitel nicht gegeben sind,
seitens des Bundesamtes Rückkehrentscheidungen – in Einzelfällen auch
in Verbindung mit Einreiseverboten -erlassen.

11 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres
Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund
unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt – diese umfassen
Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Widerstand gegen die
Staatsgewalt und Sachbeschädigung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN

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