- 17.02.2020, 15:24:50
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Informationen zu den Landwirtschaftskammerwahlen 2020
Insgesamt 157.458 Personen wahlberechtigt
Utl.: Insgesamt 157.458 Personen wahlberechtigt =
St. Pölten (OTS/NLK) - Am 1. März 2020 finden die
Landwirtschaftskammerwahlen in Niederösterreich statt. Insgesamt sind
157.458 Personen wahlberechtigt, das sind im Wesentlichen Personen,
die eine land- und forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit ausüben bzw.
auch die Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in
Niederösterreich im Mindestausmaß von einem Hektar.
Die Mitglieder der Vollversammlung der Landes-Landwirtschaftskammer
sowie der 21 Bezirksbauernkammern werden für eine Funktionsperiode
von fünf Jahren gewählt. Dabei werden in der
Landes-Landwirtschaftskammer 36 Mandate und in den
Bezirksbauernkammern, je nach Anzahl der Wahlberechtigten, zwischen
15 und 46 Mandate vergeben. Für die Landes-Landwirtschaftskammer
treten nach Abschluss der Wahlvorschläge folgende wahlwerbende
Parteien an: Liste 1: Niederösterreichischer Bauernbund (NÖ.
Bauernbund), Liste 2: Freiheitliche Bauernschaft (FB), Liste 3:
SPÖ-Bauern (SPÖ), Liste 4: Österreichischer Unabhängiger
Bauernverband (UBV).
In den Bezirksbauernkammern treten an: Niederösterreichischer
Bauernbund (in allen Bezirken), Freiheitliche Bauernschaft (in allen
Bezirken außer Baden, Bruck/Leitha – Schwechat, Gmünd, Mödling und
Waidhofen an der Ybbs), SPÖ Bauern (in allen Bezirken außer Baden,
Korneuburg, Lilienfeld, Mödling, Waidhofen an der Ybbs), SPÖ-Bauern
und Freie Bauern (nur im Bezirk Lilienfeld), Österreichischer
Unabhängiger Bauernverband (in den Bezirken Amstetten, Krems,
Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Scheibbs, Waidhofen an der Ybbs und
Zwettl), Parteiunabhängige Bürgerlisten des Bezirkes Korneuburg (nur
im Bezirk Korneuburg).
Bei der letzten Wahl im Jahr 2015 erreichte der NÖ Bauernbund 83,72
Prozent bzw. 30 Mandate und die Freiheitliche Bauernschaft 8,93
Prozent bzw. 6 Mandate. Auf die SPÖ-Bauern entfielen 4,81 Prozent und
auf die Grünen Bäuerinnen und Bauern 2,54 Prozent. Beide
Gruppierungen schafften den Einzug somit nicht. Die Hürde für den
Einzug in die Kammervertretung wurde vom NÖ Landtag von vormals fünf
auf nunmehr vier Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen
gesenkt.
Wahlberechtigte, die am 1. März voraussichtlich ortsabwesend sind
oder aus gesundheitlichen Gründen oder sonstigen Gründen den Weg ins
Wahllokal nicht bestreiten können, sind zur Wahl am Postweg
berechtigt. Die Briefwahlunterlage kann vom 21. Februar 2020 bis 26.
Februar 2020 bei der Gemeinde schriftlich (z.B.: E-Mail), mittels
Antrag, oder bis 28. Februar 2020, 12 Uhr bei der Gemeinde
persönlich, unter Angabe eines Verhinderungsgrunds (Ortsabwesenheit,
gesundheitliche Gründe) beantragt werden.
Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Agrarrecht, Dr. Susanne Gyenge, Telefon 02742/9005-12894, e-mail
susanne.gyenge@noel.gv.at.
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