Architekturwettbewerbe im deutsch-österreichischen Grenzraum
Erster umfassender Vergleich
Salzburg (OTS) - Nach der erfolgreichen Kick-Off-Veranstaltung im November 2019 kam im Februar 2020 die Steuerungsgruppe des EU-geförderten Projekts „Grenzüberschreitendes Kompetenznetzwerk Architekturwettbewerbe“ im Rahmen des Interreg-Programms „Österreich–Bayern 2014–2020“ in Salzburg zusammen. Im Mittelpunkt des Expertenaustauschs standen die Analyse und Bewertung der aktuellen Situation von Architekturwettbewerben in den beteiligten Ländern und deren rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Förderung von Architekturwettbewerben unterstützen in beiden Ländern maßgeblich die Berufsvertretungen: die Bayerische Architektenkammer auf bayerischer sowie die Länderkammern der ZiviltechnikerInnen in Oberösterreich und Salzburg sowie Tirol und Vorarlberg auf österreichischer Seite. Dieser Service wird nicht zuletzt durch die Vermittlung von Fachjuroren und spezielle Maßnahmen zur Förderung neuer und kleiner Bürostrukturen sowie von Berufsanfängern begleitet. Die Gesamtzahl der Architekturwettbewerbe ist beidseits der Grenze mit jeweils über 100 registrierten beziehungsweise kooperierten Wettbewerben im Jahr 2019 ähnlich hoch. Dennoch ist im österreichischen Projektteil ein fast doppelt so hoher Anteil an sogenannten offenen Architekturwettbewerben zu vermerken.
Soweit so ähnlich. Bei genauerer Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen kristallisieren sich jedoch deutliche, länderspezifische Unterschiede heraus. Die Rechtsgrundlage ist in beiden Fällen die Vergabe-Richtlinie der EU von 2014, doch Auslegung und vor allem Terminologie/Nomenklatur sind nicht deckungsgleich. So wurde in den letzten Monaten auf Basis von ca. 200 Begriffen, die um den Prozess des Architekturwettbewerbs angesiedelt sind, eine „Übersetzungstabelle“ erstellt. In dieser werden die Bundes- sowie die Ländergesetze einander themenweise gegenübergestellt.
In einem nun folgenden Schritt wird diese Tabelle von den Experten der Steuerungsgruppe mit Kommentaren bewertet und mit Referenzen befüllt.
Das gesamte Konvolut soll anschließend die Grundlage für die im Zuge des Interreg-Projekts geplante Online-Plattform bilden und wird wesentlich dazu beitragen, Transparenz und einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu fördern. Es ist vorgesehen, diese Online-Plattform im Laufe des Projektzeitraums bis Juni 2022 gezielt mit einer Veranstaltungsreihe im ausgewiesenen Projektgebiet vorzustellen.
Architekt und Stadtplaner Karlheinz Beer, Vizepräsident der Bayerischen Architektenkammer, betonte: "Bei unserem ersten Treffen wurde besonders deutlich, wie wichtig eine gemeinsame Sprache und gemeinsame Haltung bei der Förderung von qualitativ hochwertigen Architekturwettbewerben im grenzüberschreitenden Bereich sind. Ich bin davon überzeugt, dass ein regelmäßiger Informationsaustausch das Wettbewerbswesen insgesamt stärken wird."
Architekt Daniel Fügenschuh, Vorsitzender der Bundessektion der ArchitektInnen und Vizepräsident der österreichischen Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, ergänzte, dass „bereits jetzt ein projektübergreifender Impuls zur konstruktiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit deutlich merkbar ist und beide Projektpartner von dem Austausch von Erfahrungswerten im Umgang mit dem Wettbewerbswesen wesentlich profitieren.“
INFORMATION:
Projektbeteiligte:
Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen (Sektion ArchitektInnen): www.arching.at
als Vertreterin der ZT Länderkammern für Oberösterreich und Salzburg, sowie Tirol und Vorarlberg
Bayerische Architektenkammer, www.byak.de
Projektkoordination:
DI Margit FRIEDRICH
INTERREG Projekt AB271, Österreich - Bayern 2014-2020
Grenzüberschreitendes Kompetenznetzwerk Architekturwettbewerbe
tel: +43 (0)660 1066 314
mail: margit.friedrich@arching.at
Sonnenstr. 1A I A 6020 Innsbruck
Rückfragen & Kontakt:
DI Margit FRIEDRICH
tel: +43 (0)660 1066 314
mail: margit.friedrich@arching.at