• 05.02.2020, 14:42:06
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SWV NÖ-Thomas Schaden: „Der 20-prozentige Selbstbehalt für Selbstständige muss weg“

Wirtschaftsverband NÖ fordert bessere soziale Absicherung für UnternehmerInnen

Utl.: Wirtschaftsverband NÖ fordert bessere soziale Absicherung für
UnternehmerInnen =

St. Pölten (OTS) - „Wenn es um die soziale Absicherung von
Unternehmerinnen und Unternehmer geht, muss noch viel getan werden“,
erklärt Thomas Schaden, Präsident des Sozialdemokratischen
Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ). „Österreich hat
weltweit eines der besten Sozialsysteme – doch nicht für
Selbstständige. Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen hier nicht
schlechter gestellt sein. Es geht um soziale Sicherheit für
Selbstständige und ihre Angehörigen.“

„Benachteiligungen von Einpersonenunternehmen (EPU) und kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) müssen beseitigt und verhindert werden.
Wir fordern faire Bedingungen für diese Unternehmen und die
Selbstständigen, die diese Betriebe führen. Denn es geht um die
vielen kleinen Unternehmen, nicht die wenigen großen.“ In einer
Pressekonferenz in St. Pölten informierte Thomas Schaden am 5.
Februar anlässlich der bevorstehenden Wirtschaftskammer-Wahl über den
Einsatz des SWV NÖ für eine bessere soziale Absicherung der
Selbstständigen.

Der Selbstbehalt für UnternehmerInnen beim Arztbesuch muss weg

Der 20-prozentige bzw. generelle Selbstbehalt für Unternehmer¬Innen
und GewerbepensionistInnen beim Arztbesuch und bei ambulanten
Behandlungen im Krankenhaus muss so rasch wie möglich und zur Gänze
abgeschafft werden. „Der Selbstbehalt ist de facto eine Strafsteuer
bei Krankheit und eine soziale Ungerechtigkeit der Extraklasse. Für
viele KleinunternehmerInnen ist der Selbstbehalt eine enorme
Belastung. Er führt zu verspäteten Behandlungen und hält sie davon
ab, gesund zu werden und zu bleiben. Deshalb muss der Selbstbehalt
weg“, informiert Thomas Schaden.

Keine Leistungsharmonisierung in Sicht

„Hinsichtlich der Fusion der Sozialversicherung der Bauern (SVB) und
der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVGW) wurde von
den Betreibern der Krankenkassenreform wiederholt erklärt, dass es
bei den Leistungen zu einer Harmonisierung kommt, heißt, dass
Leistungen immer auf das höchste Niveau angepasst werden: Von der
angekündigten Leistungsharmonisierung, die ja ein Ende des
Selbstbehaltes bedeuten würde, ist aber weit und breit nichts zu
sehen.“ Bauern zahlen im Gegensatz zum 20-prozentigen Selbstbehalt
der Wirtschaftstreibenden 10 Euro Behandlungsbeitrag pro Quartal. Das
steht in keiner Relation.

Krankengeld ab dem 4. Tag für Selbstständige

Derzeit bekommen Selbstständige erst dann Krankengeld, wenn der
Krankenstand mehr als sechs Wochen dauert – rückwirkend ab dem 4.
Tag. „UnternehmerInnen sollen das Krankengeld generell ab dem 4. Tag
der Erwerbsunfähigkeit bekommen, unabhängig davon, wie lange der
Krankenstand dauert. Uns geht es um mehr Sicherheit für
Selbstständige bei Krankheit.“

EPU und KleinunternehmerInnen haben, wenn sie wegen einer Erkrankung
nicht arbeiten können, zumeist keinerlei Einkommen - eine weitere
untragbare Situation: „Für viele UnternehmerInnen ist es nicht
möglich, sechs Wochen lang ohne Einkünfte auszukommen. Wir wollen
einen Sofortbezug des Krankengeldes ab dem vierten Tag der
Erwerbsunfähigkeit – ohne Wenn und Aber.“

Lückenlose Absicherung für Selbstständige bei langer Krankheit

ASVG-Versicherte bekommen 10 Wochen eine Entgeltfortzahlung, bevor
das Krankengeld greift – das sie in den meisten Fällen 52 Wochen lang
beziehen können. Selbstständige erhalten nur 20 Wochen eine
Unterstützungsleistung in der Höhe von 31,08 Euro/Tag. „Das
entspricht ungefähr dem Betrag, den eine alleinstehende Person
erhält, die in Niederösterreich bedarfsorientierte Mindestsicherung
bezieht.“

Erst nach einem halben Jahr können UnternehmerInnen für dieselbe
Krankheit dann erneut Krankengeld beantragen. Eine lange Zeit, in der
die UnternehmerInnen auf sich alleine gestellt sind. „Das ist nicht
akzeptabel. Krankheiten dürfen keine Existenzen gefährden.
Selbstständige sollen bei Krankheit besser abgesichert sein und
genauso lange eine Unterstützungsleistung bekommen wie
ASVG-Versicherte“, fordert Thomas Schaden.

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