• 30.01.2020, 19:56:15
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  • OTS0248

Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte
wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Hannes
Weninger, SP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

• Parkdeckbeteiligung sowie Parkraumbewirtschaftung der Stadt
Waidhofen an der Ybbs (Reihe Niederösterreich 2019/8).
• Stadtgemeinde Traiskirchen; Follow-up-Überprüfung (Reihe
Niederösterreich 2019/9).

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) führte aus, dass
durchgehend die Übernahme von Verantwortung der Bürgermeister fehle.
Es sei erschütternd, wie „verantwortungslos und ohne Konsequenz“ mit
Steuergeld umgegangen werde. Der Abgeordnete stellte die Frage, wer
garantiere, dass in Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern besser
gewirtschaftet werde. Neos würden daher einen Antrag für eine
Erweiterung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofs einbringen.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) schloss sich in Vielem den Worten
seines Vorredners an. Der Bericht des Rechnungshofes betreffend
Parkdeckbeteiligung sowie Parkraumbewirtschaftung der Stadt Waidhofen
an der Ybbs zeige ein Sittenbild vieler Gemeinden. Die Stadtgemeinde
Traiskirchen sei bereits 2016 vom Rechnungshof geprüft worden, dieser
habe zwölf Empfehlungen abgegeben. Davon seien zehn umgesetzt worden,
bei den anderen beiden habe es keinen Anwendungsfall gegeben. Er
betonte, wie wertvoll und wichtig es sei, dass der Rechnungshof
prüfen könne und dass die Städte auch diesen Empfehlungen nachkommen.
Seine Fraktion sei daher auch für eine Ausweitung der Prüfkompetenz,
das sei keine Schikane für kleinere Gemeinden. Diese Prüfung durch
den Rechnungshof bringe auch für die Gemeinden ein Plus, damit diese
effizienter arbeiten können. Ein Antrag fordert die Ausweitung der
Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000
Einwohner.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) bedankte sich zunächst bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre
Arbeit. Mit der sachlichen Analyse und Aufbereitung der Themen sei
den Abgeordneten sehr geholfen. Besonders erfreulich sei es, dass die
Stadtgemeinde Traiskirchen gleich zehn von zwölf Empfehlungspunkten
umgesetzt habe. Die Stadt Traiskirchen sei Vorbild, weil sie sofort
reagiert habe.

Abgeordneter Josef Balber (VP) führte aus, dass der Rechnungshof die
Gebarung der Stadt auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit prüfe. Im Falle der Stadt Waidhofen an der Ybbs führte
er aus, dass Entscheidungen damals situationsbewusst getroffen worden
seien. Die Parkgebühren seien unter dem Gesichtspunkt der
Standortentwicklung niedrig gehalten worden. Das Hotel stehe auf
gesunden Beinen und trage als Leitbetrieb wesentlich zur Entwicklung
der Stadt bei. Die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen des
Rechnungshofes seien eine wertvolle Hilfestellung für die künftige
Abwicklung von Projekten.

Die nächsten Geschäftsstücke wurden bei getrennter Berichterstattung
(jeweils Abgeordneter Hannes Weninger, SP) und Abstimmung gemeinsam
behandelt:
• Tätigkeiten 2018 (Bericht 11/2019).
• Tätigkeitsbericht 2019 (Reihe Niederösterreich 2019/11).
• Nachfrageverfahren im Jahr 2019.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) sagte die Arbeit des
Landesrechnungshofes schaffe die Basis für einen kosteneffizienten
Umgang mit Steuergeld. Der Rechnungshof sei ein Garant für
unabhängige Kontrolle und bringe oft Licht ins Dunkel. Demokratie
brauche eine starke Kontrolle. Der Rechnungshof sei nur dann stark,
wenn er auch entsprechend prüfen könne. Spätestens seit dem
Ibiza-Video müsse eine umfassende Transparenz allen Parteien ein
ernstes Anliegen sein. Diese brauche es insbesondere, wenn es um die
Finanzierung von Parteien und Wahlkämpfen gehe. Ein Resolutionsantrag
fordert volle Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) bedankte sich ebenfalls für ihre
Arbeit bei Rechnungshofpräsidentin Edith Goldeband und ihrem Team.
Hinsichtlich Prüfung von Parteifinanzen betonte er, dass Prüfung und
Transparenz gut seien, nicht richtig sei aber, dass der Rechnungshof
sanktioniere. Der Rechnungshof sei ein Hilfsorgan und kein
Exekutivorgan.

Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SP) führte aus, dass die
Gemeindeaufsicht von unten nach oben gefragt werden müsse, wenn also
Gemeinderatsbeschlüsse oder Gemeindeaufsichtskontrollen nicht
durchgeführt werden würden, sei das nicht die Schuld der
Gemeindeaufsicht und Behörden. Bezüglich Videokonferenzen hielt sie
fest, dass diese ein kleiner Schritt seien, wie man fortschrittlich
miteinander umgehen könne.

Abgeordneter Bernhard Heinreichsberger BA (VP) führte aus, dass der
Landesrechnungshof die „Lupe der Demokratie“ sei, um Fakten auf den
Tisch zu bringen. Der Mittelpunkt jedes Handelns des Rechnungshofes
sei der Mensch. Der Landesrechnungshof arbeite faktenorientiert und
bringe Dinge auf den Tisch, die man objektiv betrachte und nicht
emotional. Am besten umgesetzt werden würden die Empfehlungen in den
Gemeinden.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) referierte zu einem Bericht des
Rechnungshofes betreffend System der Finanzzielsteuerung im
Gesundheitswesen (Reihe Niederösterreich 2019/10.

Für Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) untermauere der Bericht
die Kritikpunkte an der Gesundheitsfinanzierung. Auch sieben Jahre
nach Einführung der Finanzzielsteuerung im Gesundheitswesen habe sich
nichts verändert. Zuständigkeiten und Verantwortung blieben geteilt,
die Gesundheitsbereiche seien weiterhin zersplittert. Wie es zu einer
Kostensenkung kommen solle, sei nicht ersichtlich. Auch das sei
falsch verstandener Föderalismus.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) sagte, die Zielsteuerungspartner hätten
einen Ausgabenzuwachs von 3,6 Prozent vorgegeben, ohne Vorgaben wäre
dieser über 4,7 Prozent gewesen. Ob es tatsächlich zu einer
Kostensenkung gekommen sei, sei unklar. Einsparungen dürften
keinesfalls auf Kosten der Mitarbeiter und Patienten gehen.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) meinte, zum einen brauche es
Ausgabenobergrenzen, zum anderen dürfe es keine Einsparungen bei den
Patienten geben. Der Großteil der Kosten seien Personalkosten.
Zentrale Empfehlungen des Rechnungshofes werde man zur Kenntnis
nehmen. Es brauche aber Diskussionen mit Hausverstand.

Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) dankte dem Rechnungshof
für die Arbeit in den vergangenen 20 Jahren. Beim
Zielsteuerungsvertrag sei es nur bei Überschriften geblieben. Sich im
Gesundheitsbereich nur den „nackten Zahlen“ zu widmen, sei schwierig.
Man müsse auch Experten damit befassen, „wohin die Reise geht“. In
der Verwaltung gebe es noch Einsparungspotenzial. Wohnortnahe
Kassenärzte seien die ersten Ansprechpartner der Bürger und das
Rückgrat der medizinischen Versorgung.

Abgeordneter Bernhard Heinreichsberger BA (VP) hielt fest, dass das
niederösterreichische Gesundheitssystem gut aufgestellt sei. Die
Hälfte des Budgets fließe in Gesundheit und Soziales.
Niederösterreich habe Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Initiative
Landarzt, zusätzliche Ausbildungsplätze für Ärzte, Neubau des
Krankenhauses Wiener Neustadt etc. Niederösterreich habe in vielen
Bereichen des Gesundheitswesens „die Nase vorn“ und sei effizienter
als im Bundesdurchschnitt.

Sämtliche Rechnungshofberichte wurden einstimmig zur Kenntnis
genommen. Die beiden eingebrachten Resolutionsanträge blieben in der
Minderheit.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) berichtete zu einem Antrag gemäß
§ 34 LGO 2001 des Abgeordneten Hauer betreffend rasche Asylverfahren.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, es sei im Interesse
aller, dass Asylverfahren rasch durchgeführt werden. Beim Angebot bei
Deutschklassen sei Niederösterreich das Schlusslicht. In diesem
Zusammenhang brachte sie mit ihren Fraktionskollegen einen
Zusatzeintrag ein.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) betonte, Recht müsse Recht bleiben
und konsequent umgesetzt werden. Er forderte eine strikte Trennung
zwischen Asylrecht und qualifizierte Zuwanderung. Was der Rechtsstaat
vorgebe, müsse konsequent umsetzt werden. Das müsse auch für jene
gelten, die eine Lehre absolvierten. Er brachte einen Antrag
gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen betreffend „Konsequente
Abschiebung negativ beschiedener Asylwerber“ ein.

Abgeordnete Kathrin Schindele (SP) sagte, damit es zu
Eingliederungsprozessen komme, brauche es Entscheidungen über den
Asylstatus. Die Entscheidungen über den Asylstatus müssten rasch
getroffen werden.

Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel (FP) meldete sich zur
Geschäftsordnung zu Wort und zitierte die Rechtsmeinung des
Abgeordneten Dr. Martin Michalitsch (VP).

Zweiter Präsident Mag. Gerhard Karner (VP) führte aus, Abgeordneter
Königsberger habe von einem „Maulkorberlass“ gesprochen und dafür zu
Recht einen Ordnungsruf erhalten. Ein ehrlicher und sachlicher Umgang
bei den Themen Asyl sowie Migration und Zuwanderung sei notwendig.
800 Asylwerber dürften nun die Lehre fertigmachen. Es müsse eine
konsequente Linie und rasche Asylverfahren geben. Bei einem negativen
Asylbescheid gebe es eine konsequente Abschiebung in die Heimat.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP), meinte, die VP habe dem
Abschiebeverbot im Nationalrat zugestimmt.

Der Abänderungsantrag blieb in der Minderheit. Der Antrag auf
getrennte Abstimmung blieb in der Minderheit. Der Hauptantrag wurde
mit Mehrheit gegen die Stimmen der FP ebenfalls angenommen. Der
Zusatzantrag betreffend „Deutschkurse“ blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) berichtete zu einem Antrag der
Abgeordneten Mag. Renner u.a. betreffend erweitertes
Begutachtungsverfahren im Gesetzgebungsverfahren des Landes. Der
Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) führte aus, dieser
Antrag sei eine ausgezeichnete Idee, die Neos würden für mehr
Bürgernähe und Bürgerbeteiligung stehen.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) meinte, es bestehe bei einem
erweiterten Begutachtungsverfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen
abzugeben. Diese Stellungnahmen würden überprüft und dann frei
gegeben. Dieser Vorschlag stehe für mehr direkte Demokratie.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) sagte, zu diesem Thema habe
sich im Jahr 2017 ein fraktionsübergreifender Entschließungsantrag im
Bund ergeben. Dieser Vorschlag sei leicht umsetzbar, wie man auch auf
der Homepage des Landtages sehen könne. Diese Möglichkeit sollte man
nutzen.

Abgeordneter Karl Moser (VP) betonte, bei diesem Antrag handle es
sich um einen „Alibi-Antrag“. Die Kooperation mit den Bürgern sei
sehr wichtig, die Partizipation mit den Bürgern müsse erfolgen.
Niederösterreich sei ein Bundesland, wo die Begutachtungsverfahren im
Verfassungsrang stehen.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mit den Stimmen der VP
angenommen.

Schluss der Sitzung!

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