- 29.01.2020, 09:39:56
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- OTS0031
AK: Nicht über Risiko von Alpine Anleihen aufgeklärt – Fünf AnlegerInnen bekommen Geld zurück!
AK hilft – Kein Hinweis, dass es sich bei Alpine Anleihen um spekulative Veranlagung handelte – Kaufempfehlung war rechtswidrig
Utl.: AK hilft – Kein Hinweis, dass es sich bei Alpine Anleihen um
spekulative Veranlagung handelte – Kaufempfehlung war
rechtswidrig =
Wien (OTS) - Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat fünf
KundInnen den Kauf von hochriskanten Alpine Anleihen empfohlen,
obwohl sie mit ihrer Veranlagung kein hohes Risiko eingehen wollten.
Die Beratung war rechtswidrig. Die AK hat die Bank geklagt und nun
gewonnen und für die AnlegerInnen 65.000 Euro erkämpft. Das Urteil
ist rechtskräftig.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat in den Jahren 2010
bis 2012 Anleihen des Bauunternehmens Alpine verkauft. Aufgrund der
Insolvenz der Alpine im Jahr 2013 waren die Anleihen von einem Tag
auf den anderen nichts mehr wert.
Fünf KundInnen hatten etwas Geld auf der hohen Kante und wollten
es sicher veranlagen. Sie ließen sich von der Steiermärkischen Bank
und Sparkassen AG beraten. Sie betonten ausdrücklich, nur ein
geringes bis mittleres Risiko eingehen zu wollen, spekulieren wollten
sie keinesfalls. Das war auch schriftlich in den Anlegerprofilen
festgehalten. Dennoch empfahl ihnen die steirische Regionalbank
Alpine Anleihen als für sie geeignete Wertpapiere. Die KundInnen
wurden nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine spekulative
Veranlagung handelt. „Wären sie über das hohe Risiko der Anleihen
ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hätten sie die Anleihen nie
gekauft“, weiß AK Konsumentenschützer Martin Goger.
Die KonsumentInnen wandten sich an die AK. Die AK brachte eine
Sammelklage ein. Nun hat das Oberlandesgericht Graz der AK recht
gegeben, nachdem das Landesgericht Graz die Klage zunächst abgewiesen
hatte. „Das Gericht stellte fest, dass die Regionalbank ihren Kunden
ein für sie ungeeignetes Produkt empfohlen hatte“, sagt Goger. „Die
Alpine Anleihen waren dem ‚Non Investment Grade‘-Bereich zuzuordnen.
Das bedeutet: Es sind spekulative Wertpapiere mit möglichen
Zahlungsausfällen, wenn sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert.
Dieses hohe Risiko war für die Bank aufgrund allgemein zugänglicher
Informationen erkennbar – darüber muss ein Anlageberater seine Kunden
aufklären. Die Bank hätte die Anleihen den Kunden nicht empfehlen
dürfen.“
Das Urteil ist rechtskräftig. Die AnlegerInnen bekommen nach Abzug
der Quote für den Prozessfinanzierer ihr Geld plus Zinsen zurück.
„Das Urteil gibt uns Rückenwind für die zahlreichen noch anhängigen
Sammelklagen in Wien“, betont Goger.
Die AK brachte im Jahr 2015 Sammelklagen für rund 1.100
AnlegerInnen gegen mehrere Großbanken Österreichs ein und erwartet
demnächst ein Sachverständigengutachten.
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