- 15.01.2020, 15:23:11
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- OTS0151
Korrektur zu OTS 0145: Pressegespräch zum Thema „Aktuelles zur Gemeinderatswahl 2020“
St. Pölten (OTS/NLK) - Im zweiten Absatz muss es richtig heißen:
„Pillichsdorf“ statt „Felixdorf“
Die korrekte Fassung lautet wie folgt:
Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sind am Sonntag,
26. Jänner, in 567 Gemeinden aufgerufen, ihre Gemeinderäte neu zu
wählen. Zum Thema „Aktuelles zur Gemeinderatswahl 2020“ lud am
heutigen Mittwoch Landtagspräsident Karl Wilfing zu einem
Pressegespräch nach St. Pölten.
„Heute hat die konstituierende Sitzung der Landeshauptwahlbehörde
stattgefunden“, sagte Wilfing. Darüber hinaus gebe es die
Bezirkswahlbehörde, die Gemeindewahlbehörde, insgesamt 2.543
Sprengelwahlbehörden und die fliegenden Wahlkommissionen, so der
Präsident. „In den Statutarstädten Waidhofen an der Ybbs, St. Pölten
und Krems sowie in Stockerau, Wolkersdorf und Pillichsdorf werden am
26. Jänner keine Wahlen stattfinden“, fuhr Wilfing fort. Insgesamt
sind 1.459.072 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
wahlberechtigt, davon 750.502 Frauen und 708.570 Männer. „Das sind um
38.455 Menschen weniger als bei der letzten Gemeinderatswahl 2015, da
die Meldungen der Zweitwohnsitzerinnen und Zweitwohnsitzer strenger
überprüft wurden“, betonte er. Insgesamt werden in den 576 Gemeinden
11.640 Mandate vergeben, aufgeteilt auf 1.851 Wahlparteien.
Die ÖVP kandidiert in allen 567 Gemeinden, die SPÖ tritt in 545
Gemeinden an, die FPÖ in 365 Gemeinden, die Grünen in 126 Gemeinden
und die Neos in 37 Gemeinden. „Außerdem gibt es 207 unabhängige
Listen, die keiner Partei zuzuordnen sind“, informierte der
Landtagspräsident.
„Bei der Gemeinderatswahl gibt es amtliche und nichtamtliche
Stimmzettel“, sprach Wilfing einen weiteren Aspekt an. „Der amtliche
Stimmzettel trägt die Parteienbezeichnungen und einschlägige
Kurzbezeichnungen, hat die Rubrik mit den Kreisen und einen Raum für
die Nennung eines Wahlwerbers, dem man eine Vorzugsstimme geben kann.
Auf dem nichtamtlichen Stimmzettel steht der Name eines Kandidaten
oder mehrerer Kandidaten. Amtlicher und nichtamtlicher Stimmzettel
können in einem Wahlkuvert abgegeben werden“, erläuterte er. Bei der
Gemeinderatswahl gelte der Grundsatz „Name vor Partei“.
Die Wählerin bzw. der Wähler kann am Wahltag seine
Sprengelwahlbehörde aufsuchen, so Präsident Wilfing. „Die Wahl wird
bis spätestens 17 Uhr in den Städten stattfinden, viele Gemeinden
schließen auch schon früher das Wahllokal. Die Wahlkarte kann der
Wähler am Wahltag in einem Wahlsprengel oder bei einer fliegenden
Wahlbehörde abgeben. Die Briefwahlkarte muss am Wahltag bis
spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde oder bis zum Ende der
Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen. Die Briefwahlkarten
werden von der Sprengelwahlbehörde ausgezählt. Die Briefwahlkarten
können schriftlich bis 22. Jänner angefordert oder persönlich im
Gemeindeamt bis 24. Jänner 12 Uhr beantragt werden“, hielt er fest.
Bei der Briefwahl sei es unbedingt erforderlich, „die Briefwahlkarte
an der richtigen Stelle zu unterschreiben.“ Bei den vergangenen
Wahlgängen sei es immer wieder vorgekommen, dass „Briefwahlkarten
aufgrund einer fehlenden Unterschrift ungültig waren,“ so Wilfing. Am
Wahlsonntag wird für jede Gemeinde ein vorläufiges Ergebnis
vorliegen, es gibt keine landesweite Sperrfrist, weil es sich um 567
„Einzelwahlen“ handelt, sagte der Präsident. „Wenn eine Gemeinde
fertig ausgezählt ist, kann das Ergebnis nach Überprüfung durch die
Wahlbehörde sofort veröffentlicht werden“, sagte er.
Als besonderes Service des Bundeslandes gibt es am Sonntag, 26.
Jänner, ab 13 Uhr im Ostarrichisaal des Landhauses in St. Pölten ein
Pressezentrum für Medienvertreterinnen und Medienvertreter, wo auch
die Ergebnisse der Gemeinderatswahl verfügbar sind.
Nähere Informationen: NÖ Landtagsdirektion, Pressesprecher Christoph
Fuchs, Telefon 02742/9005-12322, E-Mail c.fuchs@noel.gv.at,
www.noe-landtag.gv.at.
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