- 14.01.2020, 10:52:10
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AK: Regierung muss Lärm-Härtefälle fair abarbeiten AK: Regierung muss Lärm-Härtefälle fair abarbeiten
Behördenweg bei Entschädigungsforderungen gleicht einer Irrfahrt. AK fordert Verbesserungen im Verfahren und im Gesetz
Utl.: Behördenweg bei Entschädigungsforderungen gleicht einer
Irrfahrt. AK fordert Verbesserungen im Verfahren und im Gesetz =
Wien (OTS) - „Wer wegen eines Straßen-Neubaus unter extremem Lärm
leiden muss, sollte seinen Anspruch auf Entschädigung fair und
transparent einfordern können“, fordert AK Lärmschutz-Experte Werner
Hochreiter. Der AK Experte hatte eine Familie in einem Musterfall
über zehn Jahre in der Auseinandersetzung mit dem Verkehrsministerium
und der Asfinag begleitet, bis es 2018 zu einer Einigung kam. am.
Eine direkte Klagemöglichkeit vor Gericht schließt das
Bundesstraßengesetz für Lärm-Betroffene aus. Aber das Ministerium
kann ein Grundstück „einlösen“, es also den Betroffenen abkaufen.
Voraussetzung ist, dass es sich um einen extremen Härtefall handelt,
etwa um eine Lärmbelästigung über 70 Dezibel am Tag und über 60
Dezibel nachts. Darauf hatten die Familie und der AK Experte immer
wieder hingewiesen. Doch erst nach einem jahrelangen Hin- und Her
bekam die Familie schließlich eine Zahlung, die einen Umzug an einen
anderen Standort möglich machte. „Wir haben eine Lücke beim Vollzug
eines geltenden Gesetzes“, sagt AK Experte Hochreiter. „Weder das
Ministerium noch die Asfinag fühlten sich zuständig.“ Die AK fordert
ein transparentes Verfahren, mit dem das Verkehrsministerium Menschen
in solchen extremen Lärmlagen hilft und dazu eine Änderung des
Bundesstraßengesetzes, die Betroffenen in ähnlicher Lage eine
Klagemöglichkeit vor Gericht einräumt.
In Deutschland oder der Schweiz klären die Verwaltungsgerichte
Härtefälle, wenn Menschen durch einen Straßenneubau solchen
Belastungen ausgesetzt sind. „In Österreich gibt es kein formales
Verfahren, auf das sich von extremem Lärm Betroffene berufen können.
Die Vorschrift im Bundesstraßengesetz zur Einlöse für Wohnungen und
Häuser, die durch den Lärm wertlos und unbewohnbar geworden sind,
wurde jahrelang nicht voll-zogen. Für Schienenlärm und den Lärm von
Landesstraßen gibt es gar keine gesetzlichen Regeln. Das muss sich
ändern. „Die AK hat diesen Fall als Muster bis zum Abschluss
gebracht, um das Problem aufzuzeigen. Jetzt muss das
Verkehrsministerium ein Programm entwickeln, in dem die möglichen
Lärm-Betroffenen ermittelt und entsprechend informiert werden“, so
der AK-Experte Hochreiter. Langfristig braucht es auch eine Änderung
des Bundesstraßengesetzes: „Betroffenen sollte eine Klagsmöglichkeit
eingeräumt werden. Das wäre eine faire, rechtsstaatliche Lösung“, so
Hochreiter.
Starker Umgebungslärm betrifft in einem dichtbesiedelten Land wie
Österreich viele Menschen. Für die meisten gibt es mit
Lärmschutzwänden, Tempolimits und Lärmschutzfenstern oder
Nachtfahrverboten für Lkws Lösungen, die den Verkehrslärm zwar nicht
abstellen, aber doch abmildern können. Einige leben so dicht an viel
befahrenen Straßen, dass gegen den Lärm nichts mehr hilft. Eine
Entschädigung kann es in der Regel nur geben, wenn die Straße später
gebaut wurde als das Haus, in dem die Betroffenen leben, oder wenn
der Verkehr auf der Straße besonders stark zugenommen hat. „Dann aber
muss der Staat bereit sein, einen Ausgleich zu zahlen und zwar auf
einem Weg, der für alle ersichtlich und transparent ist“, fordert
Hochreiter. Wie hoch die Lärmbelastung in der Umgebung ist, zeigen
die für ganz Österreich berechneten Lärmkarten unter
www.laerminfo.at.
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