• 13.01.2020, 13:34:12
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  • OTS0137

Nachtrag: Schwere Körperverletzung im Zuge eines Beziehungsstreits

Wien (OTS) - Am 11.01.2020 veröffentlichte die Wiener Polizei mittels
Presseaussendung die Amtshandlung in Folge eines Beziehungsstreits in
der Kriechbaumgasse in Meidling, bei dem ein 40-jähriger
Tatverdächtiger seine ebenfalls 40-jährige Lebensgefährtin (beide
rumänische Staatsbürger) über mehrere Stunden hinweg geschlagen und
misshandelt haben soll. Die Frau wurde von einem Passanten auf der
Straße sitzend vorgefunden, der die Polizei verständigte. Der
Tatverdächtige wurde noch in der Nacht im Zuge eines koordinierten
Zugriffs in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen. Beide
Beteiligten waren augenscheinlich stark alkoholisiert. Ein
Alkovortest bei der Frau ergab einen Messwert von 1,56 Promille. Der
Mann verweigerte denselben.
In der Ersteinvernahme stellte der 40-Jährige die Streitsituation
anders dar. Er behauptete, von seiner Lebensgefährtin im Zuge des
Streits mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen worden zu sein.
Danach sei es zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. Bei
Untersuchungen, die am Tag nach dem Vorfall im Krankenhaus
durchgeführt wurden, stellte sich heraus, dass die
Gesichtsverletzungen des Mannes von erheblicher Schwere sind.
Aufgrund dieser Umstände wurde auch die 40-Jährige wegen des
Verdachts der Körperverletzung angezeigt.
Im Sinne einer objektiven Berichterstattung ist es der Wiener Polizei
wichtig, darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall beide Tatbeteiligten
sowohl als „Beschuldigte“, als auch als „Opfer“ geführt werden.
Medienberichte, wonach staatsanwaltliche Entscheidungen „auf
Unverständnis bei der Polizei“ gestoßen seien, entsprechen nicht der
Wahrheit.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPO

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