• 02.01.2020, 11:31:33
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  • OTS0054

Anderl fordert Kostenersatz für Zwischenparken in der Arbeitslosigkeit an Stelle der abgeschafften Auflösungsabgabe

2020 droht Anstieg der Arbeitslosigkeit

Utl.: 2020 droht Anstieg der Arbeitslosigkeit =

Wien (OTS) - „Zu viele Unternehmen nutzen die
Arbeitslosenversicherung schamlos aus, sie kündigen ArbeitnehmerInnen
und stellen sie innerhalb von zwei Monaten wieder ein. Das darf nicht
länger ohne finanzielle Folgen für diese Unternehmen bleiben“,
fordert AK Präsidentin Renate Anderl, dass diese Unternehmen den
Schaden – laut Wifo rund 160 Millionen Euro pro Jahr - ersetzen
müssen, den sie in der Arbeitslosenversicherung durch das
Zwischenparken verursachen. „Das AMS wird dieses Geld dringend
brauchen, um etwa älteren Arbeitslosen besser helfen zu können. Noch
dazu muss mehr Geld für die Ausbildung von Arbeitslosen zu
FacharbeitnehmerInnen zur Verfügung stehen.“

Die Auflösungsabgabe, die Unternehmen seit 2013 bezahlen müssen, wenn
sie ArbeitnehmerInnen kündigen, wurde mit 1. Jänner 2020 abgeschafft.
2018 flossen aus der Auflösungsabgabe knapp 80 Mio. Euro in die
Arbeitslosenversicherung. „Ein Betrag, der umso schmerzlicher fehlt,
weil wir mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 rechnen
müssen. Und gerade Ältere haben es auch in den vergangenen guten
Zeiten sehr schwer am Arbeitsmarkt gehabt“, erklärt Anderl.

Die Unsitte des Zwischenparkens kostet die Arbeitslosenversicherung
laut Wifo rund 160 Millionen im Jahr. Sie erhöht die Arbeitslosenrate
um rund 10.000 Arbeitslose im Jahresschnitt. Die betroffenen
ArbeitnehmerInnen haben lang wirkende Nachteile bei Einkommen und
sozialer Absicherung, so das Wifo. Außerdem verschaffen sich
Unternehmen durch das Zwischenparken unfaire Wettbewerbsvorteile
gegenüber den anderen Unternehmen.

Hier braucht es für Anderl mehr Gerechtigkeit und das
Verursacherprinzip. In Zukunft sollen daher Arbeitgeber, die
ArbeitnehmerInnen beim AMS zwischenparken, die Kosten ersetzen
müssen, die der Arbeitslosenversicherung entstehen.
„ArbeitnehmerInnen erhalten vier Wochen kein Arbeitslosengeld, wenn
sie selbst kündigen. Es ist daher nur fair und gerecht, wenn
Unternehmen, die mutwillig Arbeitslosigkeit verursachen, die Kosten
für vier Wochen Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung
ersetzen“, verlangt die AK Präsidentin.

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