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Katholischer Familienverband begrüßt VfGH-Urteil zur Sozialhilfe neu

Der Katholische Familienverband hatte schon in seiner Stellungnahme im Jänner eine Rücknahme der Deckelung für Mehrkindfamilien gefordert

Wien (OTS) - Mit Erleichterung reagiert der Katholische Familienverband auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das die Deckelung der Sozialhilfe, vormals Mindestsicherung für Mehrkindfamilien für unzulässig erklärt. „Es darf nicht egal sein, wie viele Menschen von einem Einkommen leben; was für die Steuer gilt, muss auch für die Sozialhilfe gelten“, ist Familienverbandspräsident Alfred Trendl überzeugt und begrüßt das VfGH-Urteil.

Der Katholische Familienverband hat schon in seiner Stellungnahme Anfang des Jahres Bedenken zu den unterschiedlichen Höchstsätzen geäußert und eine Streichung dieser degressiven Staffelung der Leistungssätze gefordert. Ein Kritikpunkt war ein sachlicher Aspekt: „Eine Staffelung hätte aus unserer Sicht ausschließlich aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu erfolgen, eine Differenzierung wäre daher – wie bei den Regelbedarfssätzen – lediglich nach dem Alter und nicht nach Anzahl der Kinder in einer Familie zulässig“. Wesentlicher für die größte überparteiliche Familienorganisation war aber der menschliche Aspekt: „Die degressive Gestaltung der Leistungssätze kann eine Armutsfalle sein“, hieß es dazu in der Stellungnahme.

„Aus diesen Gründen sind wir froh, dass die Regelungen der Höchstsätze für Kinder zurückgenommen werden,“ sagt Familienverbandspräsident Trendl und appelliert an die neue Bundesregierung: „Nehmen Sie das Problem ernst und bekämpfen Sie Kinderarmut an der Wurzel“, so Trendl. Um dafür valide Daten zu haben, fordert Trendl einmal mehr die Finanzierung einer aktuellen Kinderkostenstudie: „Wir wissen aktuell nicht, was Kinder kosten, um daran Sozialleistungen wie die Sozialhilfe aber auch Familienleistungen wie die Familienbeihilfe anzupassen“, so Trendl und verweist auf das Nachbarland Deutschland, wo eine solche Kinderkostenstudie sogar vom Gesetzgeber eingefordert wird.

Familienleistungen wirken armutsvermeidend. Ihre regelmäßige Wertanpassung sollte daher – in Analogie zum Pflegegeld – eine Selbstverständlichkeit sein. „ Das Pflegegeld wird ab 2020 endlich jährlich wertangepasst. Diesen Automatismus braucht es auch für die Familienbeihilfe“, appelliert Trendl an die neue Bundesregierung.

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