• 18.12.2019, 08:58:49
  • /
  • OTS0016

VW-Dieselskandal: HG Wien bestätigt Verschlechterung durch Software-Update

VKI gegen VW erfolgreich: Nachteile jedenfalls bei Geräuschemissionen

Wien (OTS/VKI) - 

Im Juni 2018 hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eine Unterlassungsklage gegen Volkswagen (VW) eingebracht, um irreführende Behauptungen zu den Folgen des Software-Updates abzustellen. Denn der VW-Konzern versicherte mehrfach, dass durch das Software-Update keine Nachteile entstehen würden. Zahlreiche Rückmeldungen von betroffenen Verbrauchern wie auch ein vorliegendes Gutachten ließen aber nachteilige Folgen als realistisch erscheinen. Nun liegt ein Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, das die Rechtsansicht des VKI stützt: Die Aussagen von VW seien irreführend, denn schon alleine anhand der Geräuschemissionen lasse sich eine durch das Software-Update bedingte Verschlechterung feststellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mitte September 2015 hat VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware Abgastests manipuliert zu haben. In der Folge stellte VW ein Software-Update zur Verfügung und versicherte, dass damit keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2‑Emissionen, Geräuschemissionen, Motorleistung und Drehmoment verbunden seien.

Betroffene Verbraucher hatten allerdings in einer Umfrage des VKI über erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche, Ruckeln bzw. Nageln des Motors und Probleme beim Beschleunigen berichtet. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen auch vergleichbare Umfragen in Belgien, Italien, Portugal und Spanien. Zudem verdichtete sich der Verdacht, dass das Software-Update negative Auswirkungen auf das Drehmoment hat – nicht zuletzt aufgrund einer Untersuchung eines schwedischen Auto-Fachmagazins.

VW argumentierte vor Gericht, dass sich die Zusicherungen nicht auf den realen Fahrbetrieb beziehen würden. Das sieht das HG Wien anders. Das Gericht geht überdies davon aus, dass nach den VW-Zusicherungen zum Softwareupdate bei keinem Fahrzeug in keinem der angesprochenen Kriterien Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Geräuschemissionen auch nur eine geringfügige Verschlechterung durch das Update zu befürchten sein darf.

Da aber zumindest bei einem Fahrzeug Verschlechterungen bei den Motorgeräuschen vorliegen (VW Golf mit 1,6 Liter Hubraum), sind für das HG Wien die VW-Aussagen in ihrer Gesamtheit irreführend. Das Gericht bezieht sich dabei auf ein von VW selbst vorgelegtes Gutachten, demzufolge die Geräusche bei besagtem Fahrzeug nach dem Update in jedem Drehzahlbereich höher sind, als vor dem Update. Aufgrund der belegten Verschlechterungen im Bereich der Geräuschemissionen sah das Gericht die Prüfung weiterer möglicher Nachteile als hinfällig an.

„Mit seiner Entscheidung setzt das Handelsgericht Wien der Irreführung von Konsumenten rund um das Software-Update endlich ein Ende. Demnach bringt das Update, anders als von VW behauptet, im Realbetrieb sehr wohl einen Nachteil mit sich, auch wenn der Umfang der Verschlechterungen weiterhin unklar bleibt“, erläutert Mag. Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI.

SERVICE
: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at

Rückfragen & Kontakt

Verein für Konsumenteninformation
Pressestelle
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel