• 17.12.2019, 14:21:26
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  • OTS0132

Wöginger: ÖVP kritisiert VfGH-Entscheidung zur Mindestsicherung, muss sie jedoch zur Kenntnis nehmen

Wien (OTS) - 

Wir können die Entscheidung absolut nicht nachvollziehen und sie widerspricht vollkommen unseren politischen Überzeugungen. Aber Entscheidungen des VfGH sind in einem Rechtsstaat, auch wenn man sie inhaltlich ablehnt, endgültig.

Wir wollten eine bundeseinheitliche Regelung schaffen, die wurde allerdings von der SPÖ vor den VfGH gebracht und in drei Punkten aufgehoben. Die restlichen Punkte des Gesetzes bleiben in Kraft, in den übrigen Bereichen können die Länder eigene Regelungen einführen. (Schluss)

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