• 16.12.2019, 11:36:15
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  • OTS0071

AK Rechtsschutz: Bierlokal beutete Arbeitslose aus

Lokal mittlerweile verkauft, AK bereitet Anzeige gegen ehemalige Betreiber vor

Utl.: Lokal mittlerweile verkauft, AK bereitet Anzeige gegen
ehemalige Betreiber vor =

Wien (OTS) - Ein Bierlokal im Siebten ließ Arbeitslose kommen, um sie
an Probetagen 12 Stunden und mehr arbeiten zu lassen – und sie dann
nicht oder nur unvollständig zu bezahlen. Eine Anmeldung zur WGKK
erfolgte entweder überhaupt nicht oder falsch. Die AK hat fünf
ArbeitnehmerInnen zu ihrem Geld verholfen. Außerdem hat die AK gegen
die mittlerweile in MS Alpha Gastro GmbH umbenannte ehemalige
Betreibergesellschaft (ehemals Plutzer GmbH) eine Beitragsprüfung bei
der Wiener Gebietskrankenkasse und beim AMS eine Sperre angeregt.
Eine Anzeige nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wird
vorbereitet. Das Lokal wurde mittlerweile an einen neuen Betreiber
verkauft, bisher gab es keine Beanstandungen. AK Präsidentin Renate
Anderl: „Das Lokal im Siebten ist ein Laden, der immer gut gelaufen
ist. Die vorherigen EigentümerInnen hätten es sich leisten können,
die ArbeitnehmerInnen korrekt zu behandeln.“

Im April 2018 wurde eine 47-jährige Arbeitnehmerin zu einem Gasthaus
in Liesing geschickt, wo eine Küchenhilfe “ab sofort von Montag bis
Sonntag von 9 bis 23 Uhr” gesucht wurde. Sie wurde gleich am Tag
ihres Vorstellungsgesprächs um 13 Uhr zur Arbeit in der Küche
eingeteilt, und gegen 17 Uhr weiter in das Bierlokal in den siebten
Bezirk geschickt, wo sie bis 22.30 Uhr arbeitete. Am nächsten Tag
arbeitete sie von 9 Uhr früh bis 22.30 Uhr ohne Pause durch. Die
Küchenleiterin sagte ihr: “Hier werden keine Pausen gemacht.” Die
Arbeitnehmerin, die aufgrund Ihres Alters nicht so lange stehen
konnte, musste daher das Arbeitsverhältnis beenden.

Geld für die zwei Tage Arbeit sah die Arbeitnehmerin nicht. Als die
Arbeitnehmerin ihren Lohn forderte, schickte die Küchenleiterin sie
mit folgenden Worten weg: “Ich habe sie dann gefragt, was sie ihrer
Meinung nach fürs Nichtstun noch erhalten soll. Sie hat dann was
gesagt, aber ihr Deutsch ist mir nicht verständlich. Ich spreche
nicht Englisch, wir sind in einem österreichischen Lokal.” Das
Arbeits- und Sozialgericht sprach der Arbeitnehmerin die 326,50 Euro,
die ihr vorenthalten worden waren, zu. Doch der Arbeitgeber zahlte
erst nach dem Exekutionsverfahren.

Ebenso nicht oder zu wenig bezahlt bekamen vier weitere
ArbeitnehmerInnen: Dabei ging es einmal um 435 Euro, einmal um 233,45
Euro, einmal um 1.913,46 Euro, einmal um 303,82 Euro. Sie alle
arbeiteten 12 und mehr Stunden ohne Pause. Oft gab es zu der Zeit
Arbeitsspitzen im Lokal: Einmal eine Feier mit einer Sängergruppe mit
50 Personen und einmal aufgrund der Weihnachtszeit, in der das Lokal
für Firmenfeiern gut gebucht war.

Der Arbeitgeber hatte mit den ArbeitnehmerInnen leichtes Spiel, denn:
Es handelte sich um Arbeitslose. Im Einzelfall ging es nicht um große
Summen, es hätte leicht sein können, dass die ArbeitnehmerInnen das
Geld einfach abschreiben. Die Stammbelegschaft wiederum tut sich
schwer, für die Betroffenen gegen den Chef auszusagen.

Jetzt ist die Betriebsprüfung der Wiener Gebietskrankenkasse am Zug.
AK Präsidentin Renate Anderl: “Wir brauchen eine schärfere Kontrolle
der Höchstarbeitszeit durch mehr Personal beim Arbeitsinspektorat!
Wir haben um 50 weniger KontrolleurInnen, als die Norm der
internationalen UNO-Arbeitsorganisation ILO vorsieht. Das ist eine
Schande für den österreichischen Wirtschaftsstandort und
Rechtsstaat.”

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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