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AK Anderl zu VfGH-Erkenntnis: Neue Regierung am Zug!

Wien (OTS) - „Wir bleiben dabei: Die neue Parität in der Sozialversicherung ist ungerecht“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl zum diesbezüglichen Spruch des Verfassungsgerichtshofes. „Unsere Befürchtungen sind weiter aufrecht, denn die Interessenslagen von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen sind in weiten Bereichen gegensätzlich. Das hat sich zuletzt auch an den Vorstellungen der Wirtschaft zu schärferen Kontrollen von Krankenständen gezeigt.“

Die AK nehme zur Kenntnis, dass der Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der neuen Parität zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern in der Versicherung der Dienstnehmer anerkannt hat. Anderl sieht jetzt die neue Regierung am Zug: „Der Verfassungsgerichtshof hat an vielen wesentlichen Stellen Reparaturbedarf geortet und damit den Umbau der Sozialversicherung zurück an den Start geschickt. Jetzt muss sich die neue Regierung beweisen, den Dialog mit uns suchen und die Gelegenheit nutzen, den 7,2 Millionen Versicherten die Verantwortung für ihre Versicherung wieder zurückzugeben.“ In einem nächsten Schritt werden die AK ExpertInnen das Erkenntnis genau analysieren und das Ergebnis anschließend auch präsentieren. Der genaue Termin wird umgehend bekannt gegeben.

Aus Sicht der AK gibt es neun Gründe, warum die Übernahme der Sozialversicherung der ArbeitnehmerInnen durch die ArbeitgeberInnen zutiefst unfair ist und eine politische Lösung notwendig macht:

+ Die ArbeitgeberInnen können jeden Fortschritt in der Sozialversicherung blockieren.

+ Verstärkt wird das dadurch, dass sie kein Eigeninteresse an bestmöglichen Leistungen haben: Sie haben ja ihre eigene Sozialversicherung.

+ Vielmehr geht das Interesse der ArbeitgeberInnen in die genau entgegengesetzte Richtung: Während die versicherten ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen und Angehörige vor allem an einem hohen Leistungsniveau interessiert sind, legen die ArbeitgeberInnen vor allem auf niedere Sozialkosten Wert.

+ Ein zweiter Interessengegensatz legt geradezu Unvereinbarkeit nahe:
Viele ArbeitgeberInnen wollen gute Geschäfte mit der Sozialversicherung machen, zB. Medikamente und Medizinprodukte verkaufen, Rehab-Zentren und Spitäler mit privatem Profit betreiben statt durch die Sozialversicherung gemeinnützig führen zu lassen usw.

+ Der Gruppe der ArbeitnehmerInnen den Interessengegner mit gleichem Stimmgewicht in die eigene Sozialversicherung zu setzen, verletzt den Grundsatz der Gegnerfreiheit. Das ist, als würde man Gewerkschafter gleichberechtigt in die Wirtschaftskammer oder Landwirtschaftskammer setzen, damit sie dort zB. Förderungen blockieren können.

+ Demokratiepolitisch ist die Parität höchst fragwürdig: Rund 240.000 Arbeitgebern (davon rund 160.000 in der WKO organisiert) wird der gleiche Einfluss auf die Sozialversicherung von 7,2 Millionen Menschen gegeben wie diesen selbst.

+ Selbst wenn man nur die Finanzierungsseite (und nicht die für die Menschen existenziell wichtige Leistungsseite) betrachtet, ist die ArbeitgeberInnenparität ungerecht: Die ArbeitgeberInnenbeiträge machen nur 26 Prozent der Mittel der Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen aus (davon 21 Prozent von in der WKO organisierten Dienstgeber).

+ Völlig unverständlich ist, warum in der Sozialversicherung der Beamten, der Eisenbahner und des Bergbaus die Versicherten weiter die Mehrheit haben. Sind ArbeitnehmerInnen Menschen zweiter Klasse?

Noch stärker sind die Mehrheitsverhältnisse übrigens im neuen Dachverband ausgeprägt: Sechs ArbeitgebervertreterInnen zu vier ArbeitnehmervertreterInnenn - mit der Kompetenz ausgestattet, etwa Selbstbehalte beim Arztbesuch für ArbeitnehmerInnen einzuführen.

Erste gravierende Verschlechterungen sind schon jetzt im Bereich der Österreichischen Gesundheitskasse sichtbar. Die Wirtschaft will eine Krankenstandspolizei auf Zuruf ausrücken lassen und damit Krankenstände rückwirkend stornieren. Daneben verschlingt die Zusammenlegung Millionen an BeraterInnen-Honoraren, die dringend beispielsweise zum Ausbau der Psychotherapie gebraucht würden. In Zukunft drohen die Einführung von Selbstbehalten, die Privatisierung des Gesundheitssystems („Absenkung Lohnnebenkosten“) und die Ausdünnung der ärztlichen Versorgung.

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