• 11.12.2019, 16:36:11
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  • OTS0204

Krankenstände: Österreichische Ärztekammer warnt vor Schlechterstellung für Patienten

Krankheiten könnten zukünftig zu spät oder gar nicht erkannt werden – Szekeres: „Patientenanliegen nicht den wirtschaftlichen Interessen opfern“

Utl.: Krankheiten könnten zukünftig zu spät oder gar nicht erkannt
werden – Szekeres: „Patientenanliegen nicht den
wirtschaftlichen Interessen opfern“ =

Wien (OTS) - Nach der Gewerkschaft zeigt sich nun auch die
Österreichische Ärztekammer höchst alarmiert über die von der
Wirtschaft forcierte Verschärfung bei Krankenständen, womit das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig
unterminiert würde. Der Beibehalt des Arztgeheimnisses aber sei eine
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche ärztliche Behandlung, betont
dazu Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Insbesondere die Bekanntgabe der Ursache des Krankenstands stößt auf
heftige Kritik seitens der Österreichischen Ärztekammer. Szekeres
denkt hier vor allem an psychische Erkrankungen, wie beispielsweise
Depressionen oder auch Burn-out, deren Bekanntwerden beim Dienstgeber
negative Folgen für den Dienstnehmer haben könnte. Es sei zu
befürchten, dass Patienten ihre Beschwerden zukünftig verheimlichten
und nicht oder zu spät den Arzt aufsuchten. Patienten verlieren damit
wertvolle Behandlungszeit, „die sie aber benötigen, um frühzeitig
einer Erkrankung entgegenzuwirken“.

Szekeres räumt zwar ein, dass nach derzeit vorliegenden Entwürfen
unter „Krankheitsursache“ vorerst nur die Unterscheidung zwischen
„Arbeitsunfall“, „Berufskrankheit“ oder einer „sonstigen
Arbeitsunfähigkeit“ vorgesehen ist. „Von einer ersten Lockerung des
Arztgeheimnisses bis hin zu einer exakten Diagnosestellung ist der
Weg dann aber nicht mehr weit“, so Szekeres.

Auch sei nicht nachvollziehbar, warum der Dienstgeber zukünftig eine
Überprüfung des Krankenstands anordnen können soll. Schon derzeit
gebe es seitens der Krankenkassen genügend Möglichkeiten der
Kontrolle im Verdachtsfall. Eine zusätzliche Überprüfungsbefugnis
seitens des Dienstgebers würde nur den Druck auf die Arbeitnehmer
erhöhen.

„Die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Gesprächs einschließlich der
Befundbesprechungen und Diagnosestellungen ist ein hohes Gut und muss
unter allen Umständen gewahrt bleiben“, so Szekeres, der davor warnt,
wirtschaftliche Interessen vor die der Gesundheit von Menschen zu
stellen. (hpp)

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