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Strache in ÖSTERREICH: "Schiedsgericht ist für meinen Ausschluss nicht zuständig"

Strache droht mit Partei-Gründung: "Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht"

Wien (OTS) - Im Interview mit der Tageszeitung ÖSTEREICH (Montagsausgabe) spricht Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erstmals zum drohenden Parteiausschluss. Das von der FPÖ eingesetzte Schiedsgericht sieht er in dieser Causa nicht zuständig: "Ich wurde bis dato nicht eingeladen, aber das Schiedsgericht ist für eine Aufhebung meiner Suspendierung (Mitgliedschaft ohne Rechte) oder einen Ausschluss auch statutarisch gar nicht zuständig. Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei meinem von mir vorgeschlagenen Nachfolger und geschäftsführenden Landesobmann Nepp und dem FPÖ-Wien-Vorstand. Dann kann ein Schiedsgericht zwecks möglicher Berufung von mir angerufen werden."

Strache weiter in ÖSTERREICH: "Es ist eine unzulässige Umkehrung der Verfahrensweise. Korrekt wäre es: Aufhebung der Suspendierung oder Ausschluss durch den Obmann und Parteivorstand. Danach kann der Ausgeschlossene sich zwecks Berufung an das Schiedsgericht wenden. Das Schiedsgericht darf nicht als Beratungsgremium missbraucht werden. Das wäre so, wenn der Vollstrecker sich vorher von der 2. Instanz beraten lassen würde. Unvorstellbar in einem rechtsstaatlichen Verfahren."

Strache fordert eine Abstimmung der Mitglieder über seine Zukunft in der Partei: "Die Parteibasis soll über mein Schicksal entscheiden. Ich stelle mich meinen Mitgliedern. Wenn Nepp Schaden von der Partei ­abwenden will, soll er meine Suspendierung aufheben."

Mit seinen ehemaligen Parteikollegen geht Strache hart ins Gericht: "Die tagtäglich gelebte Vorverurteilung mancher Personen ist eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig." Seine eheamligen Parteifreunde hätten "seit Monaten nicht das Gespräch gesucht und nicht geführt".

Der Wiener FPÖ droht Strache indirekt mit einer Parteigründung sollte er ausgeschlossen werden: "Ich habe meinen jahrelangen Mitstreitern, von mir aufgebauten und vorgeschlagenen Nachfolgern, sprich der neuen FPÖ-Wien-Funktionärsspitze ein Angebot für einen gemeinsam möglichen Weg gemacht, die vorverurteilende Suspendierung aufzuheben und die FPÖ-Basis demokratisch über die Zukunft und für die Wien-Wahl 2020 entscheiden zu lassen. Landesobmann Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien ­eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht. In einer Demokratie hat der Bürger als Wähler bekanntlich immer recht."

Im Streit um seine Facebook-Seite droht Strache mit Klage:
"Zivilrechtsklagen sind möglich. Und wenn man den Zugriff auf seine eigene Fan-Facebookseite entzogen bekommt, dann muss man um sein Recht auch juristisch kämpfen können. Das ist legitim und nichts Verwerfliches! Auch nicht parteischädigend!"

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