• 02.12.2019, 11:37:56
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  • OTS0113

Greenpeace: Österreichisches Glyphosat-Verbot tritt mit 1.1.2020 in Kraft

Ennöckl-Rechtsgutachten: Kein rechtlich bindender Einspruch gegen österreichisches Glyphosat-Verbot auf europäischer Ebene

Utl.: Ennöckl-Rechtsgutachten: Kein rechtlich bindender Einspruch
gegen österreichisches Glyphosat-Verbot auf europäischer Ebene =

Wien (OTS) - Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßt, dass
das österreichische Glyphosat-Verbot nun wie geplant mit 1.1.2020 in
Kraft treten kann. Weder die Europäische Kommission noch andere
Mitgliedstaaten haben einen rechtlich bindenden Einspruch gegen das
Verbot erhoben. Die Einspruchsfrist ist am vergangenen Freitagabend
abgelaufen. Lediglich Italien und die Europäische Kommission haben
den österreichischen Vorstoß kommentiert, was jedoch rechtlich keinen
weiteren Aufschub für das Verbot begründet. Wie ein von Greenpeace
beauftragtes Rechtsgutachten des renommierten Verwaltungsjuristen
Daniel Ennöckl zeigt, kann das Glyphosat-Verbot damit wie geplant am
1.1.2020 in Kraft treten.

“Das Aus von Glyphosat in Österreich ist ein historischer Meilenstein
für den Schutz unserer Gesundheit und für den Erhalt der
Artenvielfalt in unserem Land. Österreich wird damit zu einem
Vorreiter mit Signalwirkung für ganz Europa”, sagt Sebastian
Theissing-Matei, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace in Österreich.

Das Österreichische Parlament hatte nach einer Greenpeace-Kampagne im
Juli mit großer Mehrheit das Aus des wahrscheinlich krebserregenden
Unkrautvernichters Glyphosat in Österreich beschlossen. Dagegen
hätten die Europäische Kommission oder EU-Mitgliedstaaten in Form
einer sogenannten “detaillierten Stellungnahme” bis inklusive Freitag
den 29. November rechtlich bindend Einspruch erheben können. Dazu ist
es aber nicht gekommen. Lediglich Italien und die Europäische
Kommission haben eine sogenannte “Bemerkung” abgegeben. Das begründet
jedoch rechtlich keinen weiteren Aufschub, wie ein Rechtsgutachten
des Verwaltungsjuristen Daniel Ennöckl vom Institut für Staats- und
Verwaltungsrecht der Universität Wien eindeutig zeigt. Österreich
habe die Möglichkeit, auf die “Bemerkungen” Italiens und der
Europäischen Kommission zu reagieren, müsse das aber nicht tun. Eine
Nicht-Berücksichtigung der “Bemerkungen” wäre auch kein Grund für ein
Vertragsverletzungsverfahren. Das Glyphosat-Verbot kann daher wie
geplant am 1.1.2020 in Kraft treten.

“Österreich geht jetzt einen großen Schritt voran und verbietet als
erster EU-Staat eine der umstrittensten Chemikalien der letzten
Jahre. Wir sind überzeugt, dass andere EU-Staaten, wie Frankreich
oder Deutschland bald folgen werden”, sagt Sebastian Theissing-Matei.
Wichtig sei jetzt, dass Bäuerinnen und Bauern beim Umstieg auf
umweltfreundliche Methoden etwa durch Agrar-Förderungen unterstützt
werden. Hier sieht Greenpeace die Politik in der Pflicht. Denn nur
gemeinsam könne der Wandel hin zu einer umweltfreundlichen und
sicheren Landwirtschaft gelingen.

- Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Daniel Ennöckl finden Sie hier:
http://bit.ly/34GrqB5

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