• 28.11.2019, 13:21:39
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  • OTS0171

FPÖ-Darmann: 1,2 Milliarden vom Land waren für Rechnungshöfe bei Hypo-Heta-Bericht kein Prüfthema

Der teure Verzicht auf Besserungsklausel durch SPÖ-Finanzreferentin Schaunig wird im Prüfbericht nicht bewertet

Utl.: Der teure Verzicht auf Besserungsklausel durch
SPÖ-Finanzreferentin Schaunig wird im Prüfbericht nicht
bewertet =

Klagenfurt (OTS) - „Wir kennen jetzt alle technischen Details des
Rückkaufs der landesbehafteten Schuldtitel Hypo-Abbaubank Heta durch
den Kärntner Auszahlungsfonds (KAF)“. So kommentiert der Kärntner
FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann den aktuellen
gemeinsamen Prüfbericht des Bundes- und Landesrechnungshofes über den
Erwerb der Schuldpapiere. „Die Rechnungshöfe stellen in ihrer
Einleitung fest, dass sie zwei Dinge nicht überprüft haben: Sie haben
weder die unerwartet hohen Erlöse, die beim Verkauf der
Hypo-Vermögenswerte erzielt werden, bewertet, noch alle Gutachten,
die im Zusammenhang mit der Transaktion standen. Damit wurde auch die
Festlegung des Kärntner Beitrages von 1,2 Milliarden Euro, unter
parteipolitisch motivierter Ausklammerung einer Besserungsklausel für
den Fall höherer Heta-Verlaufserlösen nicht beurteilt“, führt Darmann
aus. „Die Kernfrage aus Kärntner Sicht, wie es zu bewerten ist, dass
das Land 1,2 Milliarden Euro bezahlen musste, unabhängig davon,
wieviel beim Verkauf der Hypo-Werte rausschaut, bleibt im Bericht der
Rechnungshöfe völlig außer Acht. Die Prüfer haben diese Frage nicht
als Gegenstand ihrer Prüfung betrachtet“, teilt Darmann mit.

Auf über 150 Seiten dokumentieren sie umfassend, wie der Ankauf der
Papiere von 2015 bis 2017 zu welchen Kosten über die Bühne ging.
Daraus könne man u.a. entnehmen, dass der KAF bisher 8,9 Milliarden
Euro an Hypo-Gläubiger bezahlt hat.
Diese Ausgaben seien zu über 100 Prozent durch die
Heta-Verkaufserlöse gedeckt, teilt Darmann unter Berufung auf eine
Aussendung der Finanzmarktaufsicht vom 13.September 2019 mit. Darin
heißt es, dass durch „die geordnete Abwicklung unter dem Dach der FMA
bisher bereits mehr als 10 Milliarden erlöst werden konnten". Die
Rechnungshöfe berichten, dass man vor 4 Jahren mit weit weniger
gerechnet habe. Die unerwarteten Mehrerlöse der Heta flossen über
eine Gesellschaft des Bundes (ABBAG) in den KAF. „Nur das Land
Kärnten musste Steuergeld aufwenden, der Bund kann auf die Heta-Eröse
zurückgreifen, so Darmann.

Die Rechnungshöfe legen auch dar, dass es für alle Betroffenen in der
Hypo-Heta-Causa eine Besserungsklausel gibt, nur nicht für das Land
Kärnten: Für den letzten Eigentümer der Hypo Alpe Adria Bank, den
Bayern, gab es aus den Heta-Erlösen bereits eine Nachzahlung von über
1,2 Mrd €. Alle Gläubiger, die bereits 90 Prozent ihres Kapitals
kassiert haben, können eine Nachzahlung, als sogenannten „bedingten
zusätzlichen Kaufpreis“ erwarten. Auch der Bund profitiert vom
Heta-Erfolg.

„Das Land Kärnten ist der einzige Beteiligte, der sich nicht
ausbedungen hat, dass er von höheren Heta-Zahlungen partizipiert“,
stellt Darmann anhand des Berichtes der Rechnungshöfe fest. Dieses
Versäumnis von LH Peter Kaiser und Finanzreferentin LHStv Dr.
Gabriele Schaunig-Kandut sei aber nicht auf dem Prüfstand der
Rechnungshöfe gestanden.

Abschließend verweist Darmann noch auf einen Hoffnungsschimmer. „Die
Rechnungshöfe halten fest, dass die Landesgesellschaft KAF durch
Kursgewinne beim Ankauf der Nullkuponanleihen der Hypo-Gläubiger
buchmäßige Erträge in Höhe von 415,6 Millionen Euro erzielt habe.
Dieser Betrag dürfte dank der außerordentlich guten Heta-Erlöse im
KAF bleiben. Die Landesregierung muss alles tun, dass diese Summe dem
Land zugutekommt und nicht vom Bund abgezogen wird“, fordert Darmann
abschließend.

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