• 28.11.2019, 10:56:09
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  • OTS0085

ÖAMTC: Neuerungen für Menschen mit Behinderung im Kfz-Bereich

NoVA-Befreiung seit 30. Oktober möglich, neue Rechtslage bei motorbezogener Versicherungssteuer und Gratis-Vignette

Utl.: NoVA-Befreiung seit 30. Oktober möglich, neue Rechtslage bei
motorbezogener Versicherungssteuer und Gratis-Vignette =

Wien (OTS) - Seit 30. Oktober 2019 sind Menschen mit Behinderungen
beim Kfz-Kauf von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. "Dafür
gibt es allerdings gewisse Voraussetzungen", erklärt Barbara Reiter,
ÖAMTC-Beraterin für Menschen mit Behinderung. "Neben dem Nachweis der
Behinderung, z.B. mit einem Behindertenpass mit der Zusatzeintragung
der "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder
einem Parkausweis §29b StVO, muss das Wunschfahrzeug hauptsächlich
zur persönlichen Fortbewegung genützt werden." Wichtig ist auch, dass
die Befreiung nur für ein Kfz pro Person möglich ist und es sich um
eine Erstzulassung in Österreich handeln muss. Eine rückwirkende
Befreiung für bereits vorher in Österreich zugelassene Fahrzeuge gibt
es nicht. Die Abwicklung der NoVA-Befreiung erfolgt beim Kauf im
Inland direkt durch den Händler.

In Hinblick auf die ebenfalls mögliche Befreiung von der
motorbezogenen Versicherungssteuer ändert sich am 1. Dezember 2019
die Rechtslage. "Das Ansuchen um diese Erleichterung muss in der
örtlich zuständigen Zulassungsstelle eingebracht werden. Für
Neuanträge ist ein Behindertenpass mit der Eintragung 'Unzumutbarkeit
der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel' oder 'Blindheit'
notwendig", berichtet die Expertin des Mobilitätsclubs. Sind diese
Voraussetzungen erfüllt, bekommt man ab 1. Dezember automatisch auch
eine kostenlose digitale Vignette zur Verfügung gestellt.

Wichtig: Wer bisher schon von der motorbezogenen Versicherungssteuer
befreit war und Anspruch auf eine Gratis-Vignette hatte, wird
automatisch in das neue System übernommen. Der Mobilitätsclub
empfiehlt, die Freischaltung der digitalen Vignette 2020 für das
eigene Kennzeichen bis 31. Jänner 2020 unter
https://evidenz.asfinag.at zu prüfen. Bei Unklarheiten in Bezug auf
die Vignette hilft auch das Servicecenter der ASFINAG unter 0800 400
12 400.

Wer noch keinen Behindertenpass mit der erforderlichen
Zusatzeintragung hat, sollte möglichst bald einen solchen beantragen.
Steuerbefreiungen, die vor dem 1. Dezember mit dem Parkausweis nach
§29b StVO beantragt wurden, sind weiterhin gültig.

Bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Behinderung & Mobilität
steht die ÖAMTC-Beratung für Mitglieder mit Behinderungen jederzeit
per E-Mail, telefonisch und persönlich zur Seite. Infos und
Kontaktdaten: https://www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet

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