• 27.11.2019, 12:06:31
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  • OTS0118

LH-Stellvertreter Schnabl informierte über Geschenkekauf in der Vorweihnachtszeit

Broschüre „Tipps für die KonsumentInnen zur Weihnachtszeit“ präsentiert

Utl.: Broschüre „Tipps für die KonsumentInnen zur Weihnachtszeit“
präsentiert =

St. Pölten (OTS/NLK) - Über den Geschenkekauf in der
Vorweihnachtszeit informierten am heutigen Mittwoch in St. Pölten
LH-Stellvertreter Franz Schnabl, Sandra Nowak vom Verein „Pro
Konsument“ und Bernhard Jungwirth von „Watchlist Internet“. Bei der
Pressekonferenz wurde auch die Broschüre „Tipps für die
KonsumentInnen zur Weihnachtszeit“ vorgestellt, die in den
Gemeindeämtern aufliegt.

Der Trend beim Einkauf gehe auch in Niederösterreich immer mehr in
Richtung „Nachhaltigkeit“, sagte der LH-Stellvertreter. „Die
Konsumentinnen und Konsumenten wollen etwas für die Umwelt tun, um
sie auch für die Kinder und Enkelkinder lebenswert zu erhalten“, so
Schnabl. Es werde versucht, Verpackungsmaterial aus Plastik zu
vermeiden, fair Produziertes und Regionales würden bevorzugt.
Niederösterreich könne hier mit vielen nachhaltig operierenden
Geschäften aufwarten, erläuterte er. Etliche Shops seien in den
letzten Wochen, für ihre Anstrengungen Plastik zu vermeiden, von
Seiten des Landes ausgezeichnet worden, betonte der
LH-Stellvertreter.

Hand in Hand würden der Konsumentenschutz beim Amt der NÖ
Landesregierung, der Verein „Pro Konsument“ und „Watchlist Internet“
den Landsleuten im Weihnachtsgeschäft helfen, erinnerte Schnabl. Der
Konsumentenschutz werde besonders in der Vorweihnachtszeit auf
Produkte schauen, die Mängel aufweisen bzw. schädliche Inhaltsstoffe
enthalten, kündigte er an.

Im Hinblick auf die vielen Spenden in der Vorweihnachtszeit meinte
er: „Die Österreicherinnen und Österreicher sind Spendenweltmeister.“
Dabei gehe es um Geldspenden und um Zeitspenden, so der
LH-Stellvertreter. In diesem Zusammenhang gebe es ganz strenge
Prüfregeln und 270 Organisationen seien bereits mit dem
österreichischen Spendengütesiegel ausgezeichnet worden, das für
Sicherheit, strenge Qualitätsstandards und Transparenz stehe.

„Wer beim Weihnachtseinkauf bei betrügerischen Online-Angeboten erst
einmal in die Falle getappt ist, kann den Schaden in der Praxis meist
nicht mehr gut machen“, meinte Bernhard Jungwirth von „Watchlist
Internet“. „Mit ‚Watchlist Internet‘ informieren wir Konsumentinnen
und Konsumenten, wie sie aktuelle Online-Fallen rechtzeitig erkennen
können“, betonte er. „Bei Bestellungen im Internet gibt es ein
gesetzliches Rücktrittsrecht, wovon Konsumenten kostenlos und ohne
Angabe von Gründen Gebrauch machen können. Sie müssen lediglich das
Unternehmen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware bzw. ab
Abschluss des Vertrages darüber informieren, dass sie die bestellten
Produkte zurücksenden möchten“, hob er hervor.

Sandra Nowak vom Verein „Pro Konsument“ hielt fest: „Wurde in einem
Geschäft eingekauft, so ist ein Umtausch von der Gefälligkeit des
Händlers abhängig. Gutscheine sollen rasch bzw. innerhalb der
angegebenen Befristung eingelöst werden. Nur Gutscheine ohne
Befristung gelten grundsätzlich 30 Jahre. Es gilt auch darauf zu
achten, dass diese nicht in einer Lade verschwinden und in
Vergessenheit geraten.“ Wenn bei einer Ware nach dem Kauf versteckte
Mängel festgestellt werden, können gesetzlich geregelte
Gewährleistungsansprüche gegen den Händler oder vertraglich
festgelegte Garantieforderungen gegen den Hersteller geltend gemacht
werden.

Nähere Informationen beim Büro LHStv. Schnabl unter 0699/13 03 11 66,
Anton M. Feilinger, und E-Mail anton.feilinger@lhstv-schnabl.at,
www.osgs.at

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