• 27.11.2019, 09:31:33
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  • OTS0044

FPÖ reicht Klage gegen Krone-Redakteur Claus Pandi ein

FPÖ-Hafenecker: „Ehren- und kreditschädigende Aussagen können nicht ohne weiteres hingenommen werden“

Utl.: FPÖ-Hafenecker: „Ehren- und kreditschädigende Aussagen können
nicht ohne weiteres hingenommen werden“ =

Wien (OTS) - Der Auftritt von Claus Pandi, Salzburg-Chefredakteur der
Kronen Zeitung in der Analyserunde nach der Diskussion der
Spitzenkandidaten für die steirische Landtagswahl am 20. November
2019 auf PULS24 hat ein juristisches Nachspiel. Der Krone-Schreiber
verstieg sich bei der Diskussion rund um die „Liederbuch-Affäre“ zur
Behauptung: „Aber dass er mit dieser ganzen Liederbetätigung nichts
zu tun hat, kann ich nicht glauben. Das ist tief in der DNA dieser
Partei. Wer bei dieser Partei ist, der hat solche Liederbücher.“ Für
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ist diese Aussage ein
Skandal: „Bei der Journaille fallen mittlerweile alle Hemmungen. Die
Medien haben offenbar einen Vernichtungs-Feldzug gegen die FPÖ
gestartet. Die Behauptung Pandis passt da sehr gut in dieses
Gesamtbild. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt handelt es sich um
eine ehren- und kreditschädigende Aussage, weshalb wir auch eine
Klage auf Unterlassung und Widerruf einbringen werden.“

Schon zu Beginn des Monats appellierte der freiheitliche
Generalsekretär im Zusammenhang mit der Berichterstattung rund um die
vermeintliche Liederbuch-Affäre in einem offenen Brief an
Kronenzeitung-Chefredakteur Klaus Herrmann um die Rückkehr zu den von
der Kronen Zeitung stets hoch gehaltenen Tugenden Sachlichkeit und
Seriosität. „Die nun von Claus Pandi aufgestellte Behauptung, wonach
Wiederbetätigung – oder Liederbetätigung, wie es Pandi wörtlich
gesagt hat, tief in der DNA der FPÖ sei, ist eine Beleidigung aller
Funktionäre und Wähler der Freiheitlichen Partei. Die Behauptung ist
schlichtweg unwahr, ehren- und kreditschädigend. Daher werden wir
auch juristisch dagegen vorgehen“, unterstreicht Hafenecker.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFP

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