- 25.11.2019, 09:36:28
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AK: „Verbandelt“ – Maklerin musste Maklerprovision an Mieter zurückzahlen
Zwischen Vermieterin und Maklerin bestand ein wirtschaftliches Nahverhältnis – AK half und führte erfolgreiches Musterverfahren
Utl.: Zwischen Vermieterin und Maklerin bestand ein wirtschaftliches
Nahverhältnis – AK half und führte erfolgreiches
Musterverfahren =
Wien (OTS) - Herr S. und Frau F. suchten über eine Maklerin eine
Mietwohnung. Gesucht – gefunden: Für die befristete Mietwohnung
zahlten sie knapp 1.770 Euro Maklerprovision. Der Haken: Zwischen
Vermieterin und Maklerfirma bestand ein wirtschaftliches
Nahverhältnis. Die Maklerin hätte die beiden darauf inhaltlich
ausreichend hinweisen müssen – tut sie das nicht, steht der Maklerin
keine Provision zu, so die AK. Das Paar wandte sich an die AK
Wohnrechtsberatung. Die AK führte ein Musterverfahren gegen die
Maklerin – Herr S. und Frau F. bekamen die Provision zurück.
Herr S. und Frau F. beauftragten die Maklerfirma ÖRAG Immobilien
Vermittlungsges. m. b. H., eine Mietwohnung mit rund 73 Quadratmetern
zu finden. Nach einiger Zeit fand die Maklerin eine passende Wohnung.
Die UniCredit Bank vermietete die Wohnung. Die Hausverwaltung der
Vermieterin war die ÖRAG Österreichische Realitäten AG – einzige
Gesellschafterin der Maklerin. Da die Hausverwaltung der Vermieterin
die einzige Gesell-schafterin der Immobilienmaklerin war, bestand
zwischen Vermieterin und Maklerin ein wirtschaftliches Nahverhältnis.
Der Vermieterin zu nah
„Werden Mieterinnen und Mieter inhaltlich nicht ausreichend auf ein
wirtschaftliches Nahverhältnis hingewiesen, steht der Maklerfirma
keine Maklerprovision zu“, weiß AK Wohnrechtsexpertin Susanne
Peinbauer. „Die Maklerin hätte also Herrn S. und Frau F. darauf
aufmerksam machen müssen, dass die Hausverwaltung der Vermieterin
einzige Gesellschafterin der Maklerin ist.“
Herr S. und Frau F. suchten Hilfe bei der Wohnrechtsberatung der
AK und ließen ihren Fall prüfen. Die AK befand, dass im Fall von
Herrn S. und Frau F. ein wirtschaftliches Nahverhältnis zwischen
Maklerin und Vermieterin vorlag und die Mieter inhaltlich nicht
ausreichend konkret darüber informiert wurden. „Wir brachten einen
Antrag bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
in Wien ein und bekamen Recht“, erzählt Peinbauer. Die ÖRAG
Immobilien Vermittlungsges. m. b. H. musste den beiden die volle
Maklerprovision (zwei Bruttomonatsmieten) inklusive Zinsen in der
Höhe von 1.975,56 Euro zurückzahlen.
SERVICE: Die AK Wohnrechtsberatung ist von Montag bis Freitag von
8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr unter
+43 1 501 65 1345 erreichbar oder per E-Mail: wohnen@akwien.at
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