• 24.11.2019, 20:53:35
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  • OTS0037

„Im Namen der Republik

Wien (OTS) - 

Durch den am 6.2.2019 als APA-OTS-Aussendung OTS0065 5 II 0255 FPK0001 MI veröffentlichten Text mit Titel: „FPÖ-Jenewein zum ORF-„Report“: „Plumpe Interviewführung vom Sendungsverantwortlichen“ sowie der weiteren Behauptung, das vom Antragsteller in der Sendung „Report“ vom 05.02.2019 mit dem österreichischen Bundespräsidenten Dr. Van der Bellen geführte Interview sei ein „Negativbeispiel von typischem Gesinnungsjournalismus“ gewesen. Der Antragsteller habe in politisch motivierter Weise versucht, seine persönliche Agenda abzuarbeiten, diese Interviewführung habe mit Objektivität nichts zu tun und erinnere an die ehemalige DDR-Nachrichtensendung „Aktuelle Kamera“, entgegen dem gesetzlichen Auftrag sei für den „Report“-Sendungsverantwortlichen Objektivität anscheinend ein Fremdwort gewesen sowie, die plumpe Interviewführung habe einzig das Ziel gehabt, Bundespräsidenten Van der Bellen einen “negativen Sager“ über die FPÖ zu entlocken, wurde in einem Medium im Hinblick auf den Antragsteller Wolfgang WAGNER der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 MedienG). Der Freiheitliche Parlamentsklub als Medieninhaber wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abteilung 111, am 16. Mai 2019“.

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