• 21.11.2019, 11:59:13
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  • OTS0119

Ökostromförderkosten für 2020 werden für Haushalte um ein Drittel steigen

AK fordert rasch das neue Ausbaugesetz für erneuerbare Energien

Utl.: AK fordert rasch das neue Ausbaugesetz für erneuerbare
Energien =

Wien (OTS) - Die Ökostromförderkosten für 2020 sollen für einen
durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh Stromverbrauch) um ein Drittel
von bisher 70 Euro auf 93 Euro (inkl. MwSt) steigen. Dies geht aus
der Ökostromförderbeitragsverordnung hervor, die gestern, Mittwoch,
in Begutachtung geschickt wurde. Ursache für den Preisanstieg sind
auch die Sonderförderungen für Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft
und Biomasse, die in der letzten Parlamentssitzung vor den
Nationalratswahlen beschlossen wurden.

In einzelnen Bundesländern kann es aber noch teuer werden: Das
Biomasse-Grundsatzgesetz, das Anfang des Jahres beschlossen wurde,
sieht vor, dass 47 alte Biomasseanlagen in den nächsten drei Jahren
eine außerordentliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 150 Mio.
Euro (sogenannte „Nachfolgetarife“) erhalten sollen. Hier richtet
sich die Höhe der Förderkosten nach Anzahl der von dieser
Landessonderförderung begünstigen Biomasseanlagen. Diese
Landes-Ökostromförderkosten werden separat auf der
Jahresstromrechnung ausgewiesen. Damit wird die Jahresstromrechnung
noch unübersichtlicher.

„Das neue Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) muss rasch in Begutachtung
gehen, damit es nicht zu weiteren Sonderförderungen kommt und immer
mehr Anlagen im alten Förderregime verbleiben“, sagt AK
Energieexpertin Dorothea Herzele. Ohne das EAG drohen weitere teure
Sonderförderungen für den Ökostromausbau unter dem alten Förderregime
auf Kosten der Haushalte und kleinen Betriebe. Solche
Sonderförderungen untergraben die Effektivität des neuen EAG, da die
Anlagen bis über das Jahr 2030 im alten, teuren Förderregime
verbleiben.

Haushalte mit geringem Einkommen, die von den GIS-Gebühren befreit
sind, sind nun von den gesamten Ökostromförderkosten befreit. Die
Befreiung hat die AK immer gefordert. Die Anträge dafür sind auf der
GIS Homepage zu finden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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