AK-Präsident Kalliauer: „Anstieg von AMS-Sanktionen untergräbt Versicherungsschutz der Arbeitnehmer“
Linz (OTS) - Wenn das AMS als Strafe das Arbeitslosengeld kürzt, verschlechtert sich für die Betroffenen ihre Lebenssituation drastisch. Am Arbeitsmarkt zeigen sich durch diese Maßnahme jedoch keine positiven Effekte. Die AMS-Sanktionen sind in Oberösterreich in den ersten neun Monaten 2019 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als sechs Prozent gestiegen – auf 13.900 Fälle. "Dieser massive Anstieg deutet auf eine restriktivere Handhabung des AMS hin. Dadurch verliert die Arbeitslosenversicherung mehr und mehr ihre Schutzwirkung
“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Im Zentrum der Arbeitsmarktpolitik sollte vor allem eine Frage stehen: Welche Maßnahmen können die Arbeitslosigkeit wirksam senken? Betriebe, die aufgrund unattraktiver Arbeitsbedingungen keine Mitarbeiter/-innen finden, sollten dabei mehr in die Verantwortung genommen werden. „Um die Arbeitssuchenden gut betreuen zu können, muss die Politik dem AMS mehr Mittel und mehr Personal zur Verfügung stellen
“, so Kalliauer. Laut Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) hilft eine stark verbesserte Betreuung im AMS, tatsächlich die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Hingegen fördern Sanktionen nicht die Beschäftigungs-Integration von Arbeitslosen, sondern führen vermehrt zu einem Rückzug aus dem Arbeitsmarkt bzw. zum Verlust einer Versicherungsleistung.
Die aktuelle Vorgehensweise des AMS in Sachen Sanktionen passt zu der von Vertretern/-innen der Unternehmen in den AMS-Gremien permanent geforderten Bestrafung. Nicht zuletzt dürften die überregionale Vermittlung und Jobmessen, die seitens des AMS neuerdings verstärkt betrieben werden, eine Rolle für diese Entwicklung spielen. Vielen Versicherten ist nämlich nicht bewusst, dass sie dazu verpflichtet sind, die angebotenen Stellen – etwa Saisonarbeitsplätze in weit entfernten Tourismusregionen – anzunehmen oder bei Jobmessen tatsächlich erscheinen zu müssen.
Die rund 13.900 in Oberösterreich von Jänner bis September 2019 verhängten Sanktionen werden vom AMS folgendermaßen begründet:
- versäumte Kontrollmeldetermine (5871 Fälle, plus 0,2 Prozent)
- Job selbst gelöst (4195 Fälle, plus 2,8 Prozent)
- Job nicht angenommen oder Arbeitsaufnahme vereitelt, an Schulung nicht teilgenommen oder zu wenig Eigeninitiative gezeigt (3686 Fälle, plus 21,9 Prozent)
- generell arbeitsunwillig, da drei zumutbare Stellenangebote nicht angenommen wurden (139 Fälle, plus 85,3 Prozent)
„Es ist nicht zu akzeptieren, dass durch Sanktionierung Druck aufgebaut wird, auch prekäre, niedrig entlohnte Arbeit oder Jobs unterhalb der erworbenen Qualifikation anzunehmen
“, sagt AK-Präsident Kalliauer, der auch kritisiert, dass Betriebe Mitarbeiter/-innen bei Auftragsschwankungen kurzfristig beim AMS „zwischenparken“ und anschließend wiedereinstellen. „Damit wälzen sie jährlich rund 500 Millionen Euro auf die Allgemeinheit ab und sind für einen Prozentpunkt der Arbeitslosenquote verantwortlich
“, ärgert sich Kalliauer. Das sei ein Vielfaches von dem, was durch die AMS-Sanktionen zu Lasten der arbeitslosen Menschen „eingespart“ wird.
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