• 21.11.2019, 08:57:18
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  • OTS0017

Menschenrechtliche Überprüfung der Rückkehrberatungseinrichtungen durch Innenminister Peschorn

Erkenntnisse der gemeinsam mit UNHCR erfolgten Überprüfung werden bereits umgesetzt

Utl.: Erkenntnisse der gemeinsam mit UNHCR erfolgten Überprüfung
werden bereits umgesetzt =

Wien (OTS) - Innenminister Wolfgang Peschorn hatte am 30. Juli 2019
die im Innenministerium angesiedelte Abteilung für grund- und
menschenrechtliche Angelegenheiten beauftragt, die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards in den Rückkehrberatungseinrichtungen
in Fieberbrunn und Schwechat einer umfassenden Überprüfung zu
unterziehen. Im Untersuchungsbericht wurden 15 Empfehlungen
ausgesprochen, die nun mittels 19 konkreter Maßnahmen umgesetzt
werden.

Die Prüfung wurde auf Einladung von Minister Peschorn vom
UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begleitet, das seine Erhebungen
jedoch aufgrund der Zuständigkeit für den Flüchtlingsschutz
ausschließlich auf die Unterbringung von Asylsuchenden an beiden
Standorten konzentrierte. Mit der Betreuung der Einrichtungen, die
gleichzeitig als Rückkehrberatungseinrichtungen und Betreuungsstellen
für Asylsuchende fungieren, ist die ORS Service GmbH entgeltlich
beauftragt. Die ORS Service GmbH wurde als Vertragspartnerin der
Republik Österreich zur Umsetzung der aus den Empfehlungen vom
Bundesministerium für Inneres abgeleiteten Maßnahmen angewiesen.

Gemeinsame Vor-Ort-Begehung

In Kooperation mit UNHCR wurden für die Überprüfung objektive
Kriterien ausgearbeitet und in Folge die beiden Einrichtungen in
Schwechat und Fieberbrunn besucht. Vor Ort wurden ausführliche
Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller beteiligten
Stellen sowie Bewohnerinnen und Bewohnern geführt und Prozesse in den
organisatorischen Abläufen vor Ort untersucht.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurde vom Innenministerium in
Bereichen mit Verbesserungspotential ein Bündel an Maßnahmen
geschnürt. „Es ist das klare Bestreben des Bundesministeriums für
Inneres, in den Betreuungseinrichtungen des Bundes eine
gesetzeskonforme und menschenrechtswürdige Unterbringung, Betreuung
und Verpflegung sicherzustellen.“ Für den Innenminister und damit für
den von ihm erteilten Prüfungsauftrag war von besonderer Bedeutung,
dass gerade auch in einem Rückkehrverfahren menschenrechtlichen
Standards sichergestellt sein müssen. Deswegen wurden bereits während
der menschenrechtlichen Prüfung die in einzelnen Bereichen erkannten
Defizite durch entsprechende Maßnahmen begegnet. „Wir wollen
sicherstellen, dass die Rückkehrberatung in Österreich gesetzes- und
menschenrechtskonform organisiert ist und die untergebrachten
Personen auch entsprechend betreut sind“, betont Innenminister
Wolfgang Peschorn.

Bereits erfolgte Maßnahmen

Mit der Einrichtung einer zusätzlichen Rückkehrberatungseinrichtung
in Bad Kreuzen (Oberösterreich) wurde bereits den Prüfungen und der
mehrfach geäußerten Kritik, dass die in der
Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn und Schwechat
untergebrachten Kinder keinen ausreichenden Schulzugang haben würden,
Rechnung getragen. Ab sofort werden Familien mit schulpflichtigen
Kindern ausschließlich in der Bundesbetreuungseinrichtung Bad Kreuzen
untergebracht, wo bereits seit mehreren Jahren ein erfolgreicher
Schulversuch in der örtlichen ansässigen Schule besteht.
Als weitere Maßnahme wurde aufgrund der abgeschiedenen und mit
öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbaren Lage der
Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn Transportmöglichkeiten ins
Ortszentrum so ausgebaut, dass künftig alle Bewohnerinnen und
Bewohner täglich aus mindestens drei Fahrten nach Fieberbrunn wählen
und auch länger dortbleiben können. Die letzte Retourfahrt von
Fieberbrunn in die Betreuungseinrichtung findet künftig um 17 Uhr
statt.

Was die medizinische und psychologische Betreuung sowie die Besetzung
des Nachtdienstes in der Bundesbetreuungseinrichtung betrifft, so
wird derzeit außerdem sowohl der stundenweise Einsatz eines
Psychologen vor Ort als auch die personelle Aufstockung durch einen
Sozialbetreuer oder einer Sicherheitsfachkraft in den Nachtstunden
geprüft. Weitere Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der
Empfehlungen ergeben, sind etwa die Prüfung der Dauer der Verfahren
durch ein zukünftiges Fallmonitoring und die regelmäßige Anwesenheit
des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor Ort im Rahmen von
Erstgesprächen mit den dort untergebrachten Personen sowie
Fallbesprechungen im Sinne eines laufenden Informationsaustausches
zwischen der Abteilung Grundversorgung, der Rückkehrberatung und dem
BFA.

Über die Rückkehrberatungseinrichtungen

Mit den Änderungen im Fremdenrecht im Jahr 2017 wurde die rechtliche
Grundlage für die beiden Rückkehrberatungseinrichtungen in
Fieberbrunn und Schwechat geschaffen. Die Unterkunft in einer
sogenannten Rückkehrberatungseinrichtung wird im Vorfeld einer
geplanten Außerlandesbringung, aber auch zur Optimierung und
Steigerung der Bereitschaft zu einer eventuell freiwilligen Ausreise
angeordnet und kommt nur bei einer bereits rechtskräftigen
Rückkehrentscheidung und nach ungenutztem Verstreichen der Frist zur
freiwilligen Ausreise in Frage.

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