- 15.11.2019, 15:34:13
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- OTS0161
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – Stellungahme zum Fall Hr. Hossein K.
Asylantrag zugelassen und aus Schubhaft entlassen. Rechtsstaatlicher Vollzug ist sichergestellt
Utl.: Asylantrag zugelassen und aus Schubhaft entlassen.
Rechtsstaatlicher Vollzug ist sichergestellt =
Wien (OTS) - Auf Grund der medialen Berichterstattung und zahlreichen
missverständlichen Informationen im Asylverfahren betreffend Herrn
Hossein K. besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an einer
sachlichen Information.
Herr Hossein K. hat nach seiner Festnahme einen sogenannten
Folgeantrag gestellt. Folgeanträge sind wegen entschiedener Sache
zurückzuweisen, wenn sich seit der Rechtskraft der letzten
Entscheidung nichts geändert hat. Folgeanträge können aber unter
bestimmten Umständen auch zur Zulassung des Verfahrens führen.
Die Prüfung des Folgeantrags des Herrn Hossein K. hat die
Notwendigkeit weiterer Ermittlungsschritte ergeben, wodurch ohne
Präjudiz für das weitere Verfahren Herr Hossein K. zum Verfahren
zugelassen wurde und er aus der Schubhaft entlassen wurde.
Wie bekannt, war das Asylverfahren betreffend Herrn Hossein K. in
zweiter Instanz (Bundesverwaltungsgericht) rechtskräftig negativ
entschieden worden. Ebenso war eine Revision durch das Höchstgericht
(Verwaltungsgerichtshof) zurückgewiesen worden. Das BFA hatte die
Entscheidung der Gerichte umzusetzen und zu vollziehen.
Aus rechtlichen Gründen können zu diesem Asylverfahren keine weiteren
Informationen erteilt werden.
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