- 11.11.2019, 09:50:20
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ÖAMTC erinnert Thomas Cook Kunden: Frist für Rückerstattung geleisteter Zahlungen endet diese Woche
Mit Erstattungsansprüchen rasch an Abwickler Allianz Partners wenden
Utl.: Mit Erstattungsansprüchen rasch an Abwickler Allianz Partners
wenden =
Wien (OTS) - Mit dem Insolvenzantrag von Thomas Cook am 23. September
diesen Jahres begann für Kunden eine 8-wöchige Frist für die
Geltendmachung von Ansprüchen zu laufen. Die Frist endet am kommenden
Sonntag, den 17. November 2019 – also müssen die postalischen Anträge
bis Freitag, 15.11. eingebracht werden. "Noch bis dahin müssen
Reisende, die bei Thomas Cook eine Pauschalreise oder eine verbundene
Reiseleistung gebucht haben, ihre Ansprüche auf Rückerstattung aller
geleisteten Kosten beantragen", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
"Darunter fallen Anzahlungen bis 20 Prozent, Restzahlungen und auch
die notwendigen Kosten für die Rückbeförderung." Dafür muss man seine
Buchungs- und Zahlungsbestätigungen sowie eine Bankverbindung und
eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes schriftlich bei der AWP P&C
S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120
Wien (Telefonnummer: +43 1 525 03 -0, E-Mail:
[email protected]) einreichen. Laut Abwickler erhalten
Betroffene eine schriftliche Auskunft über den Auszahlungsbetrag
frühestens nach dem Ablauf der 8 Wochen-Frist, voraussichtlich bis
Ende des Jahres.
Die Aussichten sind gut: Mit nahezu 22 Mio. Euro ist die
österreichische Thomas Cook-Gruppe nach derzeitigen Infos hoch genug
abgesichert, sodass heimische Kunden alle geleisteten Zahlungen
rückerstattet bekommen sollten.
Mobilitätsclub fordert abermals, Lücken im Pauschalreisegesetz
zu schließen
"Leider ist derzeit gesetzlich nicht klar geregelt, dass die
Insolvenz eines Reiseveranstalters zum kostenlosen Rücktritt vom
Reisevertrag berechtigt", sagt die Juristin. Sie fordert: "Diese
rechtliche Lücke gehört geschlossen – eine Insolvenz des
Veranstalters sollte immer zum kostenlosen Reiserücktritt
berechtigen." Außerdem muss aus Sicht des Mobilitätsclubs die
Informationspflicht mit gesetzlich klareren Regeln gestärkt werden:
Am Beispiel Thomas Cook zeigte sich, wie eine unklare
Informationspolitik zur starken Verunsicherung der Konsumenten führen
kann.
ÖAMTC Reisebüro unterstützt Abwicklung, Rechtsberatung des
Clubs für Mitglieder kostenlos
Das Reisebüro des Mobilitätsclubs steht mit allen Reisenden, die über
sie bei Thomas Cook gebucht haben, persönlich in Kontakt. Für
betroffene Kunden kann das Reisebüro nach Gegenzeichnung einer
Vollmacht die komplette Abwicklung übernehmen. Bei Problemen im
Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder
-vermittlers stehen die Club-Juristen beratend zur Seite, für
ÖAMTC-Mitglieder kostenlos. Terminvereinbarung und nähere Infos unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung.
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