- 30.10.2019, 12:52:40
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- OTS0138
FPÖ kann Rechenschaftsbericht für 2018 nicht fristgerecht dem Rechnungshof übermitteln
Bundesfinanzreferent Fuchs: „Wir ersuchen um Verständnis angesichts laufender interner Prüfungen“
Utl.: Bundesfinanzreferent Fuchs: „Wir ersuchen um Verständnis
angesichts laufender interner Prüfungen“ =
Wien (OTS) - Die FPÖ kann den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2018
nicht innerhalb der gesetzten Frist an den Rechnungshof übermitteln.
Diese ist am 28. Oktober 2019 zu Ende gegangen, nachdem der
Rechnungshof bereits eine vierwöchige Nachfrist gewährt hatte.
Der Bundesfinanzreferent der FPÖ, NAbg. MMag. DDr. Hubert Fuchs,
ersucht den Rechnungshof um Verständnis für die weitere Verzögerung.
„Wie bereits in unserem Begehren um weitere Fristerstreckung
ausgeführt, hat die FPÖ-Landesorganisation Wien aufgrund der in den
Medien berichteten möglichen Unregelmäßigkeiten bei der
Spesenabrechnung des ehemaligen Parteiobmannes den Wirtschaftsprüfer
mit einer Sonderprüfung beauftragt, um etwaige Auswirkungen auf den
Rechenschaftsbericht 2018 der Landesorganisation Wien beurteilen zu
können“, erläutert Fuchs. Diese müssten gegebenenfalls in den Bericht
der Bundespartei eingearbeitet werden.
Man arbeite mit Hochdruck an der Fertigstellung und werde den
Rechenschaftsbericht 2018 so rasch wie möglich übermitteln, sagt
Fuchs: „Wir verstehen, dass der Rechnungshof aufgrund fehlender
Rechtsgrundlage keine weitere Fristerstreckung vornehmen kann und
hoffen dennoch auf Verständnis angesichts der herrschenden und auch
öffentlich bekannten besonderen Umstände.“
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