FPÖ kann Rechenschaftsbericht für 2018 nicht fristgerecht dem Rechnungshof übermitteln
Bundesfinanzreferent Fuchs: „Wir ersuchen um Verständnis angesichts laufender interner Prüfungen“
Wien (OTS) - Die FPÖ kann den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2018 nicht innerhalb der gesetzten Frist an den Rechnungshof übermitteln. Diese ist am 28. Oktober 2019 zu Ende gegangen, nachdem der Rechnungshof bereits eine vierwöchige Nachfrist gewährt hatte.
Der Bundesfinanzreferent der FPÖ, NAbg. MMag. DDr. Hubert Fuchs, ersucht den Rechnungshof um Verständnis für die weitere Verzögerung. „Wie bereits in unserem Begehren um weitere Fristerstreckung ausgeführt, hat die FPÖ-Landesorganisation Wien aufgrund der in den Medien berichteten möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Spesenabrechnung des ehemaligen Parteiobmannes den Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung beauftragt, um etwaige Auswirkungen auf den Rechenschaftsbericht 2018 der Landesorganisation Wien beurteilen zu können“, erläutert Fuchs. Diese müssten gegebenenfalls in den Bericht der Bundespartei eingearbeitet werden.
Man arbeite mit Hochdruck an der Fertigstellung und werde den Rechenschaftsbericht 2018 so rasch wie möglich übermitteln, sagt Fuchs: „Wir verstehen, dass der Rechnungshof aufgrund fehlender Rechtsgrundlage keine weitere Fristerstreckung vornehmen kann und hoffen dennoch auf Verständnis angesichts der herrschenden und auch öffentlich bekannten besonderen Umstände.“
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