Datenschutzbehörde verhängt Verwaltungsstrafe gegen Österreichische Post AG
Utl.: Datenschutzbehörde verhängt Verwaltungsstrafe gegen
Österreichische Post AG =
Wien (OTS) - Die Datenschutzbehörde hat nach Durchführung eines
ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens mit Straferkenntnis vom
23.10.2019 eine Verwaltungsstrafe von 18 Millionen gegen die
Österreichische Post AG (ÖPAG) verhängt.
Die Datenschutzbehörde sah es nach Durchführung einer mündlichen
Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass die ÖPAG
durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die
vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die DSGVO
verstoßen hat.
Darüber hinaus wurde u.a. eine Rechtsverletzung wegen der
Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die
Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt,
weil dies keine Deckung in der DSGVO findet.
Diese Rechtsverletzungen wurden rechtswidrig und schuldhaft begangen,
weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen war,
um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten.
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, es kann dagegen
innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das
Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
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