• 26.10.2019, 08:00:02
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  • OTS0008

„profil“: Wirbel in A1-Personalvertretung

Unabhängige Betriebsräte der Telekom Austria kritisieren „Privilegien“ und „Machtansprüche“ in der Führung der Personalvertretung

Utl.: Unabhängige Betriebsräte der Telekom Austria kritisieren
„Privilegien“ und „Machtansprüche“ in der Führung der
Personalvertretung =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner neuen
Ausgabe berichtet, eskaliert ein schon länger brodelnder Konflikt in
der Personalvertretung (PV) der Telekom Austria (TA). Anlass sind
Pläne des TA-Managements, alle freigestellten Personalvertreter
(derzeit 44) individuell nach hypothetischen Karriereverläufen zu
bezahlen. Bisher gab es für freigestellte Betriebsräte ein eigenes,
großzügigeres Entlohnungsschema, das nach jüngster Judikatur wohl
gegen das Arbeitsverfassungsgesetz verstößt. In einem profil
vorliegenden Mail vom 23. Oktober an alle 8000 Mitarbeiter kritisiert
der Vorsitzende des Zentralausschusses der A1 Telekom Austria, Werner
Luksch (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter, FSG), die neue
Regelung. Er halte „ein eigenes Gehaltsschema für Betriebsräte“ für
„besser und notwendig“. Da dies „gesetzlich derzeit nicht erlaubt“
sei, plädiere er „für eine Gesetzesänderung“.

Lukschs Mail führte zu einer scharfen Replik der
Zentralausschussfraktion A1 United, die sich vor der PV-Wahl 2018 von
der FSG abgespalten hatte. In einem profil vorliegenden Mail vom
Donnerstag, 24. Oktober, kritisierte A1 United „das alte System von
Privilegien und persönlichen Machtansprüchen an der Spitze der
Personalvertretung“. Diese „Privilegien“ bestehen laut „A1 United“
durch „eigene, separate und großzügige PV-Büros“, „höhere
Einstufungen aufgrund der Freistellung“ und „Dienstauto mit
Privatnutzung für Personalvertreter statt Car-Sharing“. Man müsse
„leider an der richtigen Einstellung und Redlichkeit von einzelnen
Spitzenfunktionären zweifeln“. Werner Lukschs Forderung nach einem
eigenen PV-Gehaltsschema stelle auch die „wichtigen
Schutzmechanismen“ des Arbeitsverfassungsgesetzes für Betriebsräte
„infrage“ und sei „brandgefährlich, da dadurch sowohl der
Schlechterstellung aber auch der Beeinflussung von
PersonalvertreterInnen durch exorbitant hohe Gehaltszahlungen Tür und
Tor geöffnet werden“.

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